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Gesundheitsreform |
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Basistarif private Krankenversicherung - Update 2010 |
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Seit dem Jahr 2009 wird sämtlichen privaten Krankenversicherungen per Gesetz vorgeschrieben, neben den normalen Tarifen einen so genannten Basistarif anzubieten. Dieser kann von allen Versicherten gewählt werden, die neu in die private Krankenversicherung aufgenommen werden. In gleicher Weise können sich auch Personen, die in der Vergangenheit schon einmal privat versichert gewesen sind und aktuell keinen Versicherungsschutz besitzen, sich für den Basistarif einer privaten Krankenversicherung entscheiden. In diesem Zusammenhang tritt dieser Tarif an die Stelle des „modifizierten Standardtarifs“.
Der Zugang zum Basistarif ist aber auch bestimmten Voraussetzungen unterworfen. So müssen Personen ihren Wohnsitz in Deutschland haben, weder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besitzen noch bestimmte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Asylbewerberleistungsgesetz empfangen dürfen.
Bestandsversicherte, die sich in ihrer privaten Krankenversicherung in einem anderen Tarif als dem Basistarif befinden, müssen bei einem Wechsel in diesen eine der folgenden Bedingungen erfüllen: die Beendigung des 55. Lebensjahres, der Rentenbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Bezug eines Ruhegehalts, die beamtenrechtlichen oder ähnlichen Verordnungen genügen, oder sie müssen nach dem Sozialrecht hilfebedürftig sein.
Neuversicherte, die nach dem 1. Januar 2009 einen Vertrag in der privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben, können zu jedem Zeitpunkt in den Basistarif wechseln. Dabei werden Alterungsrückstellungen angerechnet. Zudem kann auch gleichzeitig ein anderes Unternehmen ausgewählt werden.
Der Basistarif orientiert sich am Umfang des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherungen. Er ist also stets gesetzlichen Vorgaben unterworfen. Die Beitragshöhe ist unabhängig vom Einkommen; relevant sind das Eintrittsalter, das Geschlecht und die Versicherungsleistungen. Sollte eine Erkrankung bereits zu Beginn der Versicherung vorliegen, hat dieses keinen Einfluss auf Höhe des Beitrags. Im Gegensatz zu den anderen Tarifen der privaten Krankenkassen werden dann keine Risikozuschläge erhoben.
Für jede Person, die sich im Basistarif befindet, wird ein separater Beitrag fällig. Auch für Kinder müssen Beiträge bis zu einer bestimmten Höchstgrenze gezahlt werden. Dahingegen sind Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung, die kein eigenes Einkommen erwirtschaften, ohne Beitrag mitversichert.
Generell darf der Basistarif-Beitrag nicht höher sein als der maximale Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser hat 2009 etwa 570 Euro im Monat betragen. Der Basistarif soll bezahlbar sein, so dass auch ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen und Personen mit niedrigem Einkommen sich zu einem angemessenen Beitrag privat krankenversichern können.
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