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Gesundheitsreform - Der Gesundheitsfonds

Gesundheitsreform



Der Gesundheitsfonds
Startet der Gesundheitsfonds wie vorgesehen am 01. Januar 2009 oder bewirkt der geschlossene Rücktritt des wissenschaftlichen Beirates beim Bundesversicherungsamt eine Verschiebung des Starttermins?
Wir wollen uns an einer Spekulation darüber an dieser Stelle nicht beteiligen, sondern noch einmal die wichtigsten inhaltlichen Kriterien zusammenfassen.

Der Gesundheitsfonds stellt einen Kompromiss zwischen den Konzepten von Gesundheitsprämie und Bürgerversicherung dar. Die Regierungskoalition aus CDU und SPD einigte sich im Juli 2006 auf seine Einführung; Bundestag und Bundesrat verabschiedeten das zugehörige Gesetz im Januar 2007.
Interessant dabei, dass die zuvor geplante Einbeziehung der privaten Krankenkassen in den Gesundheitsfonds nicht zustande kam.

Somit entsand ein Gesetz zur veränderten Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen, welches auch Änderungen bei der Arzneimittelversorgung und der Honorierung der Ärzte enthält. Künftig werden die von den Krankenkassen eingezogenen Sozialversicherungsbeiträge an eine neu zu gründende Zentralbehörde weitergeleitet, die diese zusammen mit Steuergeldern entsprechend eines vom Bundesgesundheitsministerium festgelegten einheitlichen Beitragssatzes umverteilt. Bei der Zuteilung der Mittel an die einzelnen Krankenkassen werden unterschiedliche Häufungen bestimmter Krankheiten und Prävalenzen anhand einer im März 2008 verabschiedeten Liste berücksichtigt, wodurch es zu einer veränderten Form des Risikostrukturausgleiches kommt.

Krankenkassen, die mit den zugeteilten Mitteln nicht auskommen, erhalten das Recht, zusätzliche Beiträge vom Arbeitnehmer zu erheben, während die Arbeitgeberbeiträge eingefroren werden. Bis 8 Euro pro Monat sind ohne eine Einkommensprüfung zu erheben, höhere Zusatzbeiträge sind auf 1% des Einkommens beschränkt.
Erst wenn der Gesundheitsfonds die Kassenausgaben nicht mehr zu 95% deckt, wird der Beitragssatz generell erhöht und damit auch der Anteil der Arbeitgeber. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass bis zu 5% allein von den Arbeitnehmern beziehungsweise Versicherten aufzubringen sind.

Aus dem vorliegenden Gesetz zum Gesundheitsfonds hat sich als ein Schwerpunkt im Vorfeld geführter kontroverser Diskussionen die Auswirkung der Berücksichtigung schwerwiegender Erkrankungen auf den Risikostrukturausgleich herauskristallisiert. Ein zweiter Diskussionsschwerpunkt hat sich um die sogenannte "Konvergenzklausel" gebildet. Diese, vom ehemaligen Bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber durchgesetzte Regelung, soll entsprechend dem Verhältnis von bereinigten Beitragseinnahmen und Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds in einem Bundesland letztere zusätzlich regulieren.

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