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Gesundheitsreform |
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Der Gesundheitsfonds |
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Startet der Gesundheitsfonds wie vorgesehen am 01. Januar 2009 oder bewirkt der geschlossene
Rücktritt des wissenschaftlichen Beirates beim Bundesversicherungsamt eine Verschiebung des
Starttermins?
Wir wollen uns an einer Spekulation darüber an dieser Stelle nicht beteiligen, sondern noch
einmal die wichtigsten inhaltlichen Kriterien zusammenfassen.
Der Gesundheitsfonds stellt einen Kompromiss zwischen den Konzepten von Gesundheitsprämie
und Bürgerversicherung dar. Die Regierungskoalition aus CDU und SPD einigte sich im Juli
2006 auf seine Einführung; Bundestag und Bundesrat verabschiedeten das zugehörige Gesetz
im Januar 2007.
Interessant dabei, dass die zuvor geplante Einbeziehung der privaten Krankenkassen in den
Gesundheitsfonds nicht zustande kam.
Somit entsand ein Gesetz zur veränderten Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen, welches
auch Änderungen bei der Arzneimittelversorgung und der Honorierung der Ärzte enthält.
Künftig werden die von den Krankenkassen eingezogenen Sozialversicherungsbeiträge an eine
neu zu gründende Zentralbehörde weitergeleitet, die diese zusammen mit Steuergeldern
entsprechend eines vom Bundesgesundheitsministerium festgelegten einheitlichen Beitragssatzes
umverteilt. Bei der Zuteilung der Mittel an die einzelnen Krankenkassen werden
unterschiedliche Häufungen bestimmter Krankheiten und Prävalenzen anhand einer im März 2008
verabschiedeten Liste berücksichtigt, wodurch es zu einer veränderten Form des
Risikostrukturausgleiches kommt.
Krankenkassen, die mit den zugeteilten Mitteln nicht auskommen, erhalten das Recht,
zusätzliche Beiträge vom Arbeitnehmer zu erheben, während die Arbeitgeberbeiträge
eingefroren werden. Bis 8 Euro pro Monat sind ohne eine Einkommensprüfung zu erheben,
höhere Zusatzbeiträge sind auf 1% des Einkommens beschränkt.
Erst wenn der Gesundheitsfonds die Kassenausgaben nicht mehr zu 95% deckt, wird der
Beitragssatz generell erhöht und damit auch der Anteil der Arbeitgeber. Im Umkehrschluss
bedeutet dies, dass bis zu 5% allein von den Arbeitnehmern beziehungsweise Versicherten
aufzubringen sind.
Aus dem vorliegenden Gesetz zum Gesundheitsfonds hat sich als ein Schwerpunkt im Vorfeld
geführter kontroverser Diskussionen die Auswirkung der Berücksichtigung schwerwiegender
Erkrankungen auf den Risikostrukturausgleich herauskristallisiert. Ein zweiter
Diskussionsschwerpunkt hat sich um die sogenannte "Konvergenzklausel" gebildet. Diese, vom
ehemaligen Bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber durchgesetzte Regelung, soll entsprechend
dem Verhältnis von bereinigten Beitragseinnahmen und Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds in
einem Bundesland letztere zusätzlich regulieren.
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