Versicherungsvergleich Tarifcheck24
Startseite Versicherungen Finanzen Über Tarifcheck24 webmiles sammeln
Impressum      Kontakt
 
 
Versicherungen
Finanzen
Wissen
Spezial: Private Krankenversicherung Spezial: Riester Rente Artikel Versicherungsglossar Versicherungslexikon
Über Tarifcheck24
Newsletter
Ihre E-Mail-Adresse:
Jetzt anmelden!
Mehr Infos
Gesundheitsreform - Für wen und ab wann gilt die allgemeine Versicherungspflicht?

Gesundheitsreform



Für wen und ab wann gilt die allgemeine Versicherungspflicht?
Seit April 2007 tritt das Recht einer Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle Nichtversicherten in Kraft. Doch welcher Personenkreis wird von der Versicherungspflicht aufgenommen und wie sieht die Absicherung im Krankheitsfall aus?

Zur Gruppe der Versicherungspflichtigen gehören alle Personen, die einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland haben und keine Absicherung bei Eintreten eines Krankheitsfalls besitzen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass der Betroffene zuletzt bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied war.

Grundsätzlich sind nachstehende Personen versicherungspflichtig: jeder Arbeitnehmer, der gegen ein Entgelt eine Beschäftigung ausübt. Dies gilt auch für Auszubildende mit Einkommensbezügen. Für weitere Personengruppen wie Arbeitslosengeldbezieher, Rentner, Land- und Forstwirte, behinderte Menschen und Jugendliche in besonderen Einrichtungen gelten bestimmt Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht.

Die Versicherungspflicht tritt mit dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses in Kraft. Damit fällt auch die Entscheidung der gesetzlichen Krankenkassenwahl. Der Versicherungsnehmer kann inzwischen unter einer enormen Anzahl von gesetzlichen Krankenversicherungen wählen. Hier sei gesagt, genau auf die angebotenen Leistungen und Beitragszahlungen zu achten. Die Beitragsschwankungen der unterschiedlichen gesetzlichen Krankenversicherungen sind zum Teil enorm. Detaillierte Informationen zum Thema Wahltarife der Krankenkassen können im Internet oder bei den entsprechenden Anbietern ermittelt werden.

Versicherungspflicht besteht außerdem für die gesetzliche Rentenversicherung. Der Beitritt der gesetzlichen Rentenversicherung setzt mit dem Beginn eines abhängigen Arbeitsverhältnisses ein. Dies trifft für Angestellte, Auszubildende und Arbeiter zu. Grundsätzlich unterliegen alle Arbeiter und Angestellte, bis auf wenige Ausnahmen, der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Einkommenshöhe wird dabei nicht berücksichtigt. Die Beitragsleistung erfolgt je zur Hälfte vom Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Es besteht auch für Selbstständige die Möglichkeit einen freiwilligen Beitrag zur Rentenversicherung zu leisten. Wer selbständig arbeitet und nicht in der Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann die Aufnahme innerhalb von 5 Jahren nach Beginn der selbständigen Tätigkeit beantragen. Der Beitragszahler erwirbt somit die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Pflichtversicherten, erklärte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Bonn.

Jetzt kostenlos einen private Krankenversicherung Vergleich anfordern.



Weitere Artikel
Gesundheitsreform - Standardtarif ab 2009
Die Gesundheitsreform im Jahr 2008
Die stetigen Veränderungen in der Gesundheitsreform
Der Gesundheitsfonds
Zahnversicherung
Für wen und ab wann gilt die allgemeine Versicherungspflicht?
KFZ Versicherung Wechsel
Allgemeine Infos zur KFZ Versicherung



Service
Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe?

Rufen Sie uns an:
(0700) 22 55 82 24*
Experten Suche
Andrik Kurschewitz

Anzeige
DKB-Cash: Jetzt Girokonto mit Bestnote eröffnen DKB-Cash:
Jetzt Girokonto
mit Bestnote
eröffnen
Offizieller webmiles Systempartner Offizieller
webmiles
Systempartner