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Gesundheitsreform |
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Die Gesundheitsreform im Jahr 2008 |
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Das Gesundheitssystem wird fast jährlich überarbeitet. Nicht immer zur großen Begeisterung der
Versicherten, die im Regelfall mit immer neuen Kürzungen bei Leistungen im Kontrast zu
höheren Kosten belastet werden. Inzwischen reden viele Verbraucher schon von einer Medizin,
die in zwei Klassen unterteilt ist. Auch wenn die Verbraucher die Einführung der Praxisgebühr
noch heute - nach Jahren - teilweise mit Empörung diskutieren, ist das Ende der Reformierung
unseres Gesundheitssystems noch längst nicht erreicht.
Im Jahr 2008 wurden auch wieder wesentliche Veränderungen in Leistungen erwirkt. Die Pflicht
zur Krankenversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Reform. So werden alle
Bürgerinnen und Bürger zwar in unterschiedlicher Form, aber dennoch zur
Krankenversicherungspflicht herangezogen.
Weiterhin sind Versicherte künftig verpflichtet, einen Gesundheitscheck bzw. eine Vorsorge in
den empfohlenen Abständen vorzuweisen. Diese Regelung gilt für alle Versicherten, die am 1.
April 2007 45 Jahre und älter sind. Hintergrund ist, dass bei einer späteren chronischen
Erkrankung im Falle der nicht stattgefundenen Vorsorgeuntersuchungen Leistungsübernahmen von
den Versicherungen verweigert werden dürfen. Ausgeschlossen von dieser Regel sind chronische
Erkrankungen, die auch im Rahmen einer regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung nicht vermieden werden
könnten.
Die Entlastung von chronisch Kranken ist dahingehend geregelt, dass diese nur ein Prozent
ihres jährlichen Haushaltseinkommens in die Selbstbeteiligung an Medikamentenkosten investieren
müssen. Aber auch hier finden inzwischen Einschränkungen statt, denn als Bedingung für diese
eingeschränkte finanzielle Beteiligungspflicht muss der chronisch Kranke sich therapiegerecht
verhalten. In der Praxis heißt das, dass ein solcher Patient sich auf Anraten seines
behandelnden Arztes auch in Chronikerprogramme seiner Kasse einbinden lassen muss. Tut
er dies nicht, muss er ab sofort mit einer zweiprozentigen Belastung seines Haushaltseinkommens
rechnen. Auch die Definition der chronischen Erkrankung ist streng geregelt. So muss der
Patient über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr einmal pro Quartal die Praxis aufgesucht
haben und zusätzlich pflegebedürftig nach Stufe zwei oder drei sein, eine Behinderung von
mindestens 60 Prozent nachweisen oder vom Arzt hinsichtlich seiner Erkrankung als dauerhaft
medizinisch behandlungsbedürftig eingestuft werden, um Verschlimmerungen der Erkerankung zu
vermeiden oder die Lebensqualität zu verringern.
Weitere Reformen lassen wohl nicht lange auf sich warten und so lässt sich fast schon sagen:
Glücklich schätze sich, wer privat versichert ist.
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