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Gesundheitsreform |
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Die stetigen Veränderungen im Bereich Gesundheitsreform |
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Galt die Krankenversicherung auch im Bereich der gesetzlichen Absicherung vor Jahren noch als
völlig ausreichend und gut in den Leistungen, so lässt sich im Zuge der zahlreichen
Gesundheitsreformen inzwischen schon fast behaupten, dass die gesetzliche Krankenversicherung
nur noch eine Grundabsicherung darstellt, die zudem nur gewährt wird, wenn die versicherte
Person sich an zahlreiche auferlegte Pflichten hält.
So waren bereits die Zuzahlungen zu Zahnersatz und verschiedenen anderen Zahnbehandlungen der
Reform unterstellt. Inzwischen muss jeder Versicherte, der irgendwann einen Zahnersatz
bezuschusst bekommen möchte, ein sogenannten Checkheft des behandelnden Arztes vorlegen, der
darin wiederum die regelmäßigen Kontrollen bescheinigt. Anders herum heißt dass, wer nicht
mindestens einmal jährlich bei seinem behandelnden Arzt vorstellig wird, verliert enorme
Ansprüche hinsichtlich der Bezuschussung von Zahnersatz.
Ein weiterer gravierender Einschnitt hinsichtlich der Gesundheitsreform war die Einführung der
Praxisgebühr, die inzwischen fast jeder Versicherte einmal im Quartal in Form von 10 Euro
Zuzahlung zur leisten hat. Die Verärgerung hierüber ist bei den Verbrauchern auch nach Jahren
noch nicht abgeebbt.
Eine weitere Neuerung müssen die Verbraucher nun im Jahr 2008 auf sich nehmen, denn der
Gesundheitscheck wird nun nicht nur bei den Zähnen, sondern beim gesamten Körper als Pflicht
auferlegt, um im Falle einer späteren chronischen Erkrankung 100%ige Übernahme von
Behandlungskosten erhalten zu können. Zwar wird de Reformierung dahingehend eingeschränkt,
dass von dieser Leistungsbeschneidung Krankheiten ausgeklammert sind, die auch mit regelmäßigen
Vorsorgeuntersuchungen nicht hätten verhindert werden können. Die Liste dieser Erkrankungen
befindet sich noch in der Bearbeitung und der Verbraucher darf gespannt sein, wie umfassend
diese Auflistung ausfällt.
Auch die Einschränkung der Zuzahlungsverpflichtung ist großen Veränderungen unterworfen. Zwar
dürfen sich chronisch Kranke weiterhin darüber freuen, dass sie lediglich mit einem Prozent
ihres Jahreshaushaltseinkommens zur Kasse gebeten werden, wenn es um Zuzahlungen zu Rezepten,
Praxisgebühren etc. geht. Allerdings ist die Einschränkung hier darin bedingt, dass vom
behandelnden Arzt vorgeschlagene Chronikerprogramme, die Krankenkassen anbieten, auch
wahrgenommen werden. Das heißt im Klartext, dass der Diabetiker, der sich vehement gegen
eine Diabetikerschulung wehrt, im schlimmsten Falle künftig mit zwei Prozent seines
Haushaltseinkommens pro Jahr in die Zuzahlung genommen wird.
Weitere Reformen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen werden somit nicht länger
auf sich warten lassen, um die gesetzlichen Krankenversicherungen hinsichtlich des
Kostenaufkommens zu entlasten. Nicht vergessen werden sollte, dass die Bevölkerung stetig
höhere Lebenserwartung hat - kostenpflichtige Behandlungen werden sich als mehren.
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