Versicherungsvergleich Tarifcheck24
Startseite Versicherungen Finanzen Über Tarifcheck24 Blog Bonusprogramm
Impressum      Kontakt
 
 
Versicherungen
Finanzen
Wissen
Spezial: Private Krankenversicherung Spezial: Riester Rente Artikel Versicherungsglossar Versicherungslexikon
Über Tarifcheck24
Newsletter
Ihre E-Mail-Adresse:
Jetzt anmelden!
Mehr Infos

Gesundheitsreform - Basistarif bei der privaten Krankenversicherung ab 2009

Gesundheitsreform



Basistarif bei der privaten Krankenversicherung ab 2009
Alle Privaten Krankenversicherungsunternehmen sind ab 1. Januar 2009 dazu verpflichtet, zusätzlich zu ihren Tarifen den sogenannten Basistarif anzubieten. Diesen Tarif können von jetzt an alle neu in der Privaten Krankenversicherung Versicherte wählen. Auch Personen, die schon einmal privat versichert waren und momentan ohne Versicherungsschutz sind, steht der Basistarif der Privaten Krankenversicherung zu. In diesem Punkt löst der neue Basistarif den bisher (seit 1. Juli 2007) geltenden „modifizierten Standardtarif“ ab.

Bis zum 30. Juni 2009 besteht sowohl für freiwillig gesetzlich als auch für bereits privat Versicherte die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln. Mitglieder der Privaten Krankenversicherung, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder finanziell hilfebedürftig sind, können auch noch nach dem 30. Juni 2009 den Basistarif ihres Versicherungsunternehmens in Anspruch nehmen. Voraussetzung: Sie waren bereits vor dem 1. Januar 2009 in der Privaten Krankenversicherung.

Der Umfang des Basistarifs der Privaten Krankenversicherung orientiert sich an den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen. Sollte bei Versicherungsbeginn bereits eine Erkrankung vorliegen, werden die Kosten für die Weiterbehandlung von Anfang an, d.h. ohne Wartezeiten im Basistarif erstattet. Auch Kinder, Jugendliche und Beihilfe berechtigte Personen finden im Basistarif Berücksichtigung. Ebenso ist die Wahl von unterschiedlich hohen Selbstbeteiligungen (bis zu 1.200 Euro pro Jahr) möglich.

Seitens der Versicherungsunternehmen besteht Aufnahmezwang im Basistarif. Personen, die sich im Basistarif versichern dürfen, können per Gesetz von den Versicherungsunternehmen also nicht abgelehnt werden. Auch ist es den Privaten Krankenversicherern nicht gestattet, im Basistarif Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zu erheben. Darüber hinaus darf der Beitrag zum neuen Basistarif nicht höher sein als der maximale Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (2009: ca. 570 Euro monatlich). Der Basistarif soll bezahlbar sein, so dass auch ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen und Personen mit niedrigem Einkommen sich zu einem angemessenen Beitrag privat krankenversichern können.

Jetzt kostenlos einen private Krankenversicherung Vergleich anfordern.



Weitere Artikel
Basistarif private Krankenversicherung - Update 2010
Krankenversicherungen: privat oder gesetzlich?
Gesundheitsreform - Basistarif ab 2009
Die Gesundheitsreform im Jahr 2008
Die stetigen Veränderungen in der Gesundheitsreform
Der Gesundheitsfonds
Zahnversicherung
Für wen und ab wann gilt die allgemeine Versicherungspflicht?
KFZ Versicherung Wechsel
Allgemeine Infos zur KFZ Versicherung



Service
Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe?

Rufen Sie uns an:
(0700) 22 55 82 24*
Experten Suche
Gerhard Elsaesser

Anzeige
DKB-Cash: Jetzt Girokonto mit Bestnote eröffnen DKB-Cash:
Jetzt Girokonto
mit Bestnote
eröffnen
Offizieller webmiles Systempartner Offizieller
webmiles
Systempartner