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KFZ Versicherung Wechsel

KFZ Versicherung Wechsel



Infos zum KFZ Versicherungswechsel
Beim Vergleich von Versicherungen, gerade im KFZ-Bereich, zeigt sich immer wieder, dass man sparen kann, wenn man zu einem anderen Anbieter wechselt. Dabei gilt es natürlich einiges zu beachten.
Zunächst einmal kann man seine Versicherung immer wechseln, wenn man einen Neu- oder Gebrauchtwagen erwirbt. Auch bei einer unerwarteten Beitragserhöhung seitens der Versicherung hat man immer ein Sonderkündigungsrecht, wenn diese Erhöhung nicht nach einem Schadensfall erfolgt ist. Hier kann man sofort die Versicherung kündigen und eine andere günstigere KFZ-Versicherung in Anspruch nehmen. Die meisten Versicherungsnehmer wechseln bzw. kündigen ihre Versicherung zum Jahresende. Hier muss man nichts weiter beachten, da man immer am Ende eines Jahres ein Kündigungsrecht hat. Wichtig ist nur, dass man zum Stichtag 30. November die Police kündigt, da man genau einen Monat Kündigungsfrist hat. Diesen gilt es auch immer einzuhalten.

Bei einem Verkauf oder einer Abmeldung eines Kfz-Fahrzeugs ist ebenfalls eine außerordentliche Kündigung der Versicherung möglich. Hierzu muss man nur der Zulassungsbehörde die Abmeldebescheinigung des Fahrzeugs vorlegen.
Auch wenn die Versicherung die Prämie auf Grund einer Höherstufung der Fahrzeugklasse erhöht, hat man ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht und kann sich in dieser Zeit eine günstigere Versicherung suchen.

Im Schadensfall kann man als Versicherungsnehmer auch sofort die Police kündigen. Hierbei muss man innerhalb von vier Wochen entweder die Pflicht der Entschädigung von seiten der Versicherung anerkennen, so dass sie den Schaden noch reguliert, oder man lehnt diese Entschädigung ab. Abgerechnet wird die Prämie dann nach der Laufzeit, da es eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist. Der Nachteil ist hier jedoch, wenn der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Versicherung diese kündigt, kann die Versicherung auf den ganzen Jahresbeitrag bestehen. Daher sollte man vor Ablauf des Jahres nur in Ausnahmefällen die Versicherung kündigen.

Bei der Kündigung gilt es ein paar Dinge zu beachten, damit diese auch rechtskräftig wird. Zunächst sollte man sie schriftlich und am Besten per Einschreiben an die Versicherung schicken. Dann sind die Fristen einer Kündigung einzuhalten. Das bedeutet, zum Jahresende kann man immer kündigen, daher sollte der 30. November Tag der Kündigung sein. Bei einer außerordentlichen Kündigung auf Grund von unrechtmäßigen Beitragserhöhungen muss innerhalb der nächsten vier Wochen gekündigt werden.

Damit die Versicherung genau weiß um welchen Vertrag es sich handelt, gilt es ihr den genauen Wohnort, das amtliche Kennzeichen und die Versicherungsnummer mittzuteilen. Auch das Datum der Kündigung muss im Schreiben enthalten sein.

Um sicherzugehen, dass man alle Kündigungsvorschriften einhält, sollte man sich seine Police genau anschaut. In dieser stehen auch immer die allgemeinen Bedingungen für eine Kündigung der Kfz-Versicherung.


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