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| Gesundheitsreform - Standardtarif ab 2009 |
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Der Standardtarif löst ab 2009 den heutigen Basistarif der Privaten Krankenversicherungen
(PKV) ab. Jede PKV muss diesen Tarif anbieten, der sich an den Leistungen der Gesetzlichen
Krankenversicherungen (GKV) orientiert. » Weiterlesen...
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Die Gesundheitsreform im Jahr 2008
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Das Gesundheitssystem wird fast jährlich überarbeitet. Nicht immer zur großen Begeisterung der
Versicherten, die im Regelfall mit immer neuen Kürzungen bei Leistungen im Kontrast zu höheren
Kosten belastet werden. Inzwischen reden viele Verbraucher schon von einer Medizin, die in
zwei Klassen unterteilt ist. » Weiterlesen...
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Die stetigen Veränderungen in der Gesundheitsreform
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Galt die Krankenversicherung auch im Bereich der gesetzlichen Absicherung vor Jahren noch als
völlig ausreichend und gut in den Leistungen, so lässt sich im Zuge der zahlreichen
Gesundheitsreformen inzwischen schon fast behaupten, dass die gesetzliche Krankenversicherung
nur noch eine Grundabsicherung darstellt. » Weiterlesen...
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Der Gesundheitsfonds
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Startet der Gesundheitsfonds wie vorgesehen am 01. Januar 2009 oder bewirkt der geschlossene
Rücktritt des wissenschaftlichen Beirates beim Bundesversicherungsamt eine Verschiebung des
Starttermins? » Weiterlesen...
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Zahnversicherung
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Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bekommen ihre Leistungen nach einem
vorgegebenen Leistungskatalog, der für alle GKV verbindliche Leistungen festlegt.
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Für wen und ab wann gilt die allgemeine Versicherungspflicht?
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Seit April 2007 tritt das Recht einer Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung für
alle Nichtversicherten in Kraft. Doch welcher Personenkreis wird von der Versicherungspflicht aufgenommen
und wie sieht die Absicherung im Krankheitsfall aus?
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KFZ Versicherung Wechsel
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Beim Vergleich von Versicherungen, gerade im KFZ-Bereich, zeigt sich immer wieder, dass man sparen kann, wenn man zu einem anderen Anbieter wechselt. Dabei gilt es natürlich einiges zu beachten.
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Allgemeine Infos zur KFZ Versicherung
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Für die Anmeldung des KFZ muss bei der Zulassungsstelle die Deckungskarte (früher Doppelkarte) vorgelegt werden. Die vom Fahrzeughalter ausgewählte Versicherung bestätigt mit der Deckungskarte, dass sie bereit ist, den Haftpflichtschutz für das Fahrzeug des Halters zu übernehmen.
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