Diese Form der Reiseversicherung bietet den Vorteil und die gleichzeitige Hauptleistung, dass die Kosten ersetzt werden, die im Zusammenhang mit einer Reise anfallen, die aus verschiedenen möglichen Gründen doch nicht wie geplant angetreten werden kann. Manche Reiserücktrittsversicherungen beinhalten auch noch eine Reiseabbruchversicherung. Diese tritt dann mit den vereinbarten Leistungen ein, falls die Reise zwar angetreten werden konnte, aber vorzeitig abgebrochen werden musste.
Die wesentliche Leistung der Reiserücktrittsversicherung besteht darin, die anfallenden Kosten in Form der Stornierungsgebühren zu übernehmen. Die Stornierungsgebühren fallen oftmals an, wenn eine bereits gebuchte Reise wieder abgesagt werden muss. Es gibt diverse Gründe, die aus Sicht des Versicherers zu der vereinbarten Kostenübernahme führen können. Zu den versicherten Hauptgründen zählen eine Erkrankung des Versicherten, welche den Antritt der Reise unmöglich macht, der Tod eines nahen Angehörigen oder eine plötzlich eingetretene Arbeitslosigkeit des Versicherten. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Tatbestände beim Abschluss der Reiserücktrittsversicherung weder bekannt noch vorhersehbar waren. Der Grund für den Nicht-Antritt der Reise muss also plötzlich aufgetreten sein.
Von den Kosten sind die Reiserücktrittsversicherungen durchaus als preiswert zu bezeichnen. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich in erster Line nach dem Reisepreis und natürlich auch nach der Anzahl der versicherten Personen. Den Preis können Sie in der Regel reduzieren, wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren.
Oftmals werden die Reiserücktrittsversicherungen auch in einem Paket mit anderen Reiseversicherungen angeboten, wie zum Beispiel mit der Reisekrankenversicherung und der Reiseunfallversicherung. Da es trotz des vergleichbar günstigen Beitrags natürlich dennoch Unterschiede zwischen den Anbietern gibt, empfiehlt es sich, einen Vergleich der Angebote für Reiserücktrittsversicherungen durchzuführen.