Der Begriff Berufsunfähigkeit wird sehr häufig benutzt. Die Frage ist, wann sie vorliegt und wann das nicht der Fall.
Sie werden hinsichtlich einer genauen Bestimmung nicht sehr viele konkrete Fakten finden, aber dafür unterschiedliche Definitionen
für anscheinend ähnliche Sachverhalte aufgrund der verschiedenen Versicherungsarten. Dennoch ist es von Wichtigkeit, gerade vor Abschluss
einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung genau über den Sachverhalt Bescheid zu wissen.
Die deutschen Lebensversicherungsgesellschaften
beschreiben ihre Auffassung einer Berufsunfähigkeit so:
Von einer Berufsunfähigkeit kann dann gesprochen werden, wenn ein Versicherter aufgrund von ärztlich nachgewiesenen Erkrankungen, Körperverletzung oder Kräfteverfalls mindestens für die Dauer von sechs Monaten ununterbrochen nicht arbeitsfähig ist.
Arbeitsunfähig sind Sie dann, wenn Sie Ihren derzeit ausgeübten Beruf oder eine andere Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Ihre Ausbildung und Erfahrung spielt für den Fall einer eventuellen Tätigkeitszuordnung (Ersatztätigkeit) durch den Versicherer gleichfalls eine Rolle. Bevor Sie einen Vertrag zur Absicherung einer Berufsunfähigkeit unterschreiben, sollten Sie das Kleingedruckte genau lesen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wird Ihnen dann eine Rente zahlen, wenn bei Ihnen eine Berufsunfähigkeit von wenigstens 50 Prozent festgestellt worden ist. Werden Sie von einer Pflegeversicherung als pflegebedürftig (Pflegestufe eins) eingestuft, können Sie mit einer Anerkennung einer Berufsunfähigkeit rechnen. Sie erhalten neben dem Pflegegeld zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsrente.
» Jetzt zum kostenlosen Vergleich
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, werden Sie bei Ihrer Krankenversicherung eine anderslautende Begriffsverwendung finden.
Anstelle des Begriffs der Berufsunfähigkeit treffen Sie hier auf die Arbeitsunfähigkeit. Die privaten Krankenversicherungen betrachten einen Versicherten als arbeitsunfähig, wenn er seine berufliche Tätigkeit aufgrund einer ärztlichen Diagnose für eine bestimmte Dauer nicht ausüben kann. Der wichtigste Unterschied zwischen Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung zeigt sich im Fehlen zeitlicher Vorgaben. Für das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit reicht ein Tag. Berufsunfähigkeit muss hingegen für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ärztlich dokumentiert werden. Und gerade dieser Nachweis ist nicht einfach zu erbringen. Es gibt immer wieder Meinungsverschiedenheiten bei der Festlegung einer vorliegenden Berufsunfähigkeit von 50 Prozent.
Im Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag werden Sie bestimmte Klauseln finden.
Bei Ihrem Vertrag sollte unbedingt das Verzichten auf die sogenannte abstrakte Verweisung gesondert aufgeführt sein.
Der Einschluss dieser Klausel ist dann von Bedeutung, wenn ein Versicherer Sie im Fall Ihrer Berufsunfähigkeit für eine beliebige
berufliche Tätigkeit verpflichtet, um einer Rentenzahlung zu entkommen. Verzichten Sie nach der Beantragung einer Berufsunfähigkeit
auf einen Tätigkeitswechsel. Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können, müssen Sie eine Gesundheitsprüfung über
sich ergehen lassen.
Auch eine medizinische Begutachtung kann der Versicherer fordern. Versichern in jungen Jahren sorgt für geringere
Beiträge und reduziert die Risiken einer Ablehnung.