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Berufsunfähigkeit

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Zahlreiche Berufsunfähigkeitsversicherungen im Vergleich

Abgrenzung Berufsunfähigkeitsversicherung / Erwerbsunfähigkeitsrente

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Berufsunfähigkeit

Das Risiko der Berufsunfähigkeit kann über die Berufsunfähigkeitsversicherung versichert werden

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist inzwischen zu einer sehr wichtigen Versicherung geworden und wird daher von vielen Versicherungsunternehmen angeboten.

Allerdings sollte sich der interessierte Verbraucher stets die Inhalte des Vertrages und etwaige Klauseln der Versicherung anschauen, denn es gibt zum Beispiel einen wichtigen Unterschied zwischen der Berufsunfähigkeit und der Erwerbsunfähigkeit. Insofern ist es wichtig, dass in der Praxis die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Berufsunfähigkeitsrente als Leistung von der Erwerbsunfähigkeitsrente abgegrenzt werden können. Die Berufsunfähigkeit ist immer dann vorhanden, wenn der Versicherte seinen bislang ausgeübten oder auch seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, beziehungsweise nur noch imstande ist, wenige Stunden am Tag in diesem Beruf zu arbeiten. Das Risiko der Berufsunfähigkeit kann über die Berufsunfähigkeitsversicherung versichert werden, indem im Schadensfall eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente (kurz BUZ-Rente) als Einkommensersatz an den Versicherten gezahlt wird.

Bei der Erwerbsunfähigkeit ist es hingegen so, dass der Verbraucher dann nicht nur in seinem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr einsatzfähig sein darf, sondern es darf gar keine Tätigkeit mehr über einen täglichen zeitlichen Mindestrahmen hinaus ausgeführt werden können.

Nur dann, wenn der Betroffene eine beliebige Tätigkeit täglich nicht mehr als drei Stunden ausführen kann, wird die Erwerbsunfähigkeitsrente an ihn als Leistung gezahlt.

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Das abstrakte Weisungsrecht zur Abgrenzung zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

Für den Verbraucher ist es wichtig zu wissen, dass auch eine namentlich als Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnete Versicherung in der Praxis zu einer Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit werden kann.

Und zwar ist das dann der Fall, wenn der Versicherer nicht auf sein so genanntes abstraktes Weisungsrecht verzichten sollte. Das abstrakte Weisungsrecht besagt, dass der Versicherer dem Versicherten jede Tätigkeit zuweisen kann, bevor eine Leistung in Form der Zahlung einer Rente erbracht wird. Es reicht dann also nicht aus, wenn der Versicherte berufsunfähig wird, sondern es muss eine Erwerbsunfähigkeit eingetreten sein, damit die Leistung in Form der Erwerbsunfähigkeitsrente erbracht wird. Daher sollte stets darauf geachtet werden, dass der Versicherer im Zuge der Berufsunfähigkeitsversicherung schriftlich erklärt, dass er auf sein abstraktes Weisungsrecht verzichtet.

Denn nur dann ist mittels der Berufsunfähigkeitsversicherung auch wirklich schon die Berufsunfähigkeit und nicht erst die Erwerbsunfähigkeit versichert.

Und da es den Versicherungsunternehmen nicht verboten ist, eine solche Versicherung als Berufsunfähigkeitsversicherung zu bezeichnen, auch wenn nicht auf das abstrakte Weisungsrecht verzichtet wird und die Versicherung somit de facto eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist, sind die Vertragsbedingungen im Detail sehr entscheidend für die spätere Leistung. Der Vorteil einer Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung ist für den Versicherten lediglich der etwas geringere zu zahlende Beitrag.

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