Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, wenn Sie durch einen Unfall oder durch eine Krankheit gesundheitlich so eingeschränkt sind, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Sie zahlt Ihnen eine monatliche Rente bis zum Beginn der Rentenzeit mit 65 beziehungsweise 67 Jahren. Alle Arbeitnehmer sind über die gesetzliche Rentenversicherung gegen eine Erwerbsminderung abgesichert. Diese alleine reicht aber nicht aus, denn es gibt Einschränkungen mit teilweise gravierenden Folgen. Wenn Sie nach dem 01.01.1961 geboren wurden, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie noch 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten können. Diese Arbeitstätigkeit muss nicht in Ihrem ursprünglichen Beruf erfolgen.
Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie jede Tätigkeit annehmen, die Sie gesundheitlich noch leisten können. In diesem Fall steht Ihnen nur die halbe Erwerbsminderungsrente zu.
Die betroffenen Jahrgänge sollten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um Einkommensverluste auszuschließen. Die Höhe der monatlichen Rentenzahlung ist Teil der Versicherungsbedingungen.
Für Schüler, Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger sieht die Situation noch schlimmer aus. Denn die Rentenversicherung zahlt nur, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens 36 Monate Beiträge gezahlt wurden. Für diesen Personenkreis ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente unbedingt erforderlich. Es ist die wichtigste Versicherung nach der Privathaftpflichtversicherung.
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Arbeiten Sie im Staatsdienst, werden Sie erst nach 5 Jahren verbeamtet.
Bis zu der Ernennung als Beamter befinden Sie sich also in einem Vakuum, weil Sie keinerlei Absicherung besitzen. Zumindest für diese ersten Jahre der Beschäftigung sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen. Experten empfehlen, diese schon in der Ausbildung abzuschließen. Danach steht Ihnen wegen Dienstunfähigkeit eine Pension bis zum 65. Lebensjahr zu, die bis zu 75 % Ihrer letzten Besoldung beträgt, je nachdem, wie viele Dienstjahre Sie bereits geleistet haben. Ist Ihnen das zu wenig, können Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Rente aufstocken.
Wenn Sie als Selbstständiger oder Freiberufler arbeiten und noch in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge einzahlen, sind Sie in derselben Situation wie Angestellte.
Sie erhalten nur den Minimalschutz der Erwerbsminderungsrente, falls Sie durch Krankheit oder Unfall Ihre Tätigkeit aufgeben müssen. Haben Sie ein Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung liegt, ist eine private Absicherung unumgänglich. Allerdings greift für Selbstständige und Freiberufler eine Sonderregel. Können Sie Ihre Firma erfolgreich weiterführen, wenn Sie bestimmte Tätigkeiten an Ihre Mitarbeiter abgeben, erhalten Sie keine Rente. In den Augen der Versicherung ist dann keine Berufsunfähigkeit gegeben. Müssten Sie dagegen erheblich investieren oder müssten Sie starke Umsatzeinbußen in Kauf nehmen, haben Sie Anspruch auf die Rentenzahlungen.