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Berufsunfähigkeit

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Zahlreiche Berufsunfähigkeitsversicherungen im Vergleich

Definition der Berufsunfähigkeit

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Berufsunfähigkeit

Von einer Berufsunfähigkeit ist dann die Rede, wenn ein Arbeitnehmer seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann

Eine Berufsunfähigkeit führt heute bei nahezu jedem vierten Arbeitnehmer zum beruflichen Aus.

Schwere Erkrankungen wie Krebs, Herz-Kreislaufkrankheiten, psychische Erkrankungen und Störungen des Bewegungsapparates gehören verstärkt zu den Ursachen. Doch nicht immer ist klar, was sich eigentlich hinter dem Begriff Berufsunfähigkeit verbirgt. Grundsätzlich gilt, dass von einer Berufsunfähigkeit dann die Rede ist, wenn ein Arbeitnehmer seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, weil eine Körperverletzung, eine Krankheit oder ein ausreichender Kräfteverfall die Ursachen dafür sind und aller Voraussicht nach auch dauerhaft bestehen bleiben. Im Sinne der Rentenversicherung liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn die Erwerbsfähigkeit im direkten Vergleich zu einem gesunden Arbeitnehmer auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist.

Seit dem 1. Januar 2011 wird eine Rente lediglich dann gezahlt, wenn der Versicherte vor dem 2. Januar 1961 geboren ist.

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit nur noch eine Teilerwerbsrente, wenn eine Berufsunfähigkeit diagnostiziert wurde. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung geht erst dann mit einer Berufsunfähigkeitsrente in Leistung, wenn der voraussehbare Zeitraum einer Berufsunfähigkeit attestiert wird. Die meisten Versicherer haben hierfür einen Zeitraum von sechs Monaten festgelegt, während andere hierfür drei Jahre ansetzen. Ohne den Schutz einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung stoßen Sie als Betroffener schnell auf eine Versorgungslücke.

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Berufsunfähigkeit von Erwerbsunfähigkeit trennen

Die Risiken einer Berufsunfähigkeit wie auch einer Erwerbsunfähigkeit lassen sich über eine private Versicherung abdecken.

Während der Versicherte im Falle einer Berufsunfähigkeit lediglich nicht mehr zu wenigstens 50 Prozent seinem Beruf nachgehen kann, ist der Erwerbsunfähige auch nicht mehr in der Lage, irgendeiner Tätigkeit nachzugehen. Ist der Versicherungsnehmer gegen eine Berufsunfähigkeit versichert, zahlt der Versicherer auch abweichend von der 50-Prozent-Klausel in Form einer Staffelung. Dieses Kriterium beinhaltet, dass ein Teil der Berufsunfähigkeitsrente bereits ab einer dauerhaften Beeinträchtigung in Höhe von 25 Prozent gezahlt wird und der andere Teil der Rente erst ab einer körperlichen Beeinträchtigung von wenigstens 75 Prozent.

Die ärztlich attestierte Berufsunfähigkeit ist in jedem Fall die Voraussetzung für den Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente, die als wichtiger Basisschutz vor einem finanziellen Engpass schützt.

Insbesondere in Zeiten, in denen sich ein Betroffener nicht mehr auf den gesetzlichen Schutz verlassen kann, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung unabdingbar. Neue und gute Versicherungsverträge verzichten auf die Klausel der abstrakten Verweisung in einen anderen Beruf. Wer einen solchen Vertrag hat, kann im Ernstfall in einen anderen Beruf verwiesen werden, ohne dass eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Daher sollten vor Vertragsabschluss die Kriterien fest definiert werden, auf die es ankommt, wenn Sie aufgrund einer schweren Erkrankung berufsunfähig werden.

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