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Berufsunfähigkeit

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Zahlreiche Berufsunfähigkeitsversicherungen im Vergleich

Steuerliche Behandlung der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Berufsunfähigkeit

Eine gute private Berufsunfähigkeitsrente wendet einen Berufsschutz zu Ihren Gunsten an

Wenn Sie berufstätig sind und damit Ihren Lebensunterhalt und den der Familie bestreiten, empfehlen Experten den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Dies gilt insbesondere für Berufsanfänger, die mindestens fünf Jahre berufstätig sein müssen, damit sie einen Anspruch auf eine Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente haben. Auch wenn Berufsanfänger mit dem Beginn des Beschäftigungsverhältnisses sofort Beiträge in die gesetzlichen Sozialsysteme einzahlen, müssen sie für einen Rentenanspruch aufgrund von Unfall oder Erkrankung eine Wartefrist überstehen. Sie können jedoch kaum von dieser Versorgung normal leben, da Sie weniger als 40 Prozent Ihres letzten Nettoeinkommens erhalten. Werden Sie berufsunfähig, müssen Sie für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung die Bedingungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen. Sie müssen damit rechnen, ohne die Möglichkeit der Anwendung einer Berufsschutzregelung auf eine andere Tätigkeit verwiesen zu werden. Wenn Sie noch sechs Stunden arbeiten können, erhalten Sie keine Rente.

Sind Sie ohne Berücksichtigung eines aktuellen Arbeitsmarktes noch zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig, beträgt Ihre Erwerbsminderungsrente kaum 20 Prozent Ihres letzten Nettolohnes.

Eine gute private Berufsunfähigkeitsrente wendet einen Berufsschutz zu Ihren Gunsten an.
Hier reicht es aus, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können.
Die Versteuerung von Renten erfolgt seit der letzten Steuerreform ab dem Jahr 2009 unter Bezugnahme des Ertragsanteils. Anwendbare Steuerfreibeträge verringern eine mögliche Steuerbelastung.

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BU-Rente gehört zum steuerpflichtigen Einkommen

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten, gehört diese zu den steuerpflichtigen Einkünften.

Wie hoch eine Besteuerung Ihrer Rente ausfällt, ist zum einen abhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz. Andererseits wird auch die Quelle berücksichtigt, aus der die Rente fließt.
Der Gesetzgeber bezeichnet die Rentenzahlungen aus privaten Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen als abgekürzte Leibrenten, die mit ihrem jeweiligen Ertragsanteil zu versteuern sind. Die Höhe des Prozentsatzes ist von der jeweiligen Rentendauer abhängig. Wenn Sie eine Rente nur für eine kurze Zeit beziehen, ist der Anteil der BU-Rente geringer, der zu Ihrem steuerpflichtigen Einkommen gehört.

Je nach Laufzeit fallen unterschiedliche steuerpflichtige Ertragsanteile an.

Bei einer Laufzeit von fünf Jahren beträgt der Steuersatz fünf Prozent. Bei einem Rentenbezug von zwanzig Jahren erhöht sich dieser Satz auf bis zu 21 Prozent. Sind Sie berufsunfähig und erhalten eine Rente, deren jährliche Gesamtsumme eine geltende Steuerfreigrenze nicht übersteigt, ist der Bezug der BU-Rente immer steuerfrei. Im Gegenzug führen zusätzliche Einkünfte dazu, dass der Ertragsanteil Ihrer BU-Rente mit dem gleichen Steuersatz wie Ihr zu versteuerndes Einkommen besteuert wird. Erhalten Sie eine BU-Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge und die hierbei eingezahlten Beiträge waren steuerfrei, sind die Ertragsanteile voll zu versteuern. Als Beamter unter 63 Jahre wird eine Dienstunfähigkeitsrente (Pension) als Arbeitslohn versteuert.

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