Deutschlands großes Onlinevergleichsportal - Bekannt aus Presse, Funk und Fernsehen
Das Original
seit 2001
Vergleich vieler Testsieger mit
Extra-Vorteil und Onlinerabatt
Newsletter
Webmiles
Der Versicherungsver-
gleicher mit Bonus-Garantie » Weiter...

Berufsunfähigkeit

Berufsstatus
Tätigkeitsschwerpunkt
Geburtsdatum
Zahlreiche Berufsunfähigkeitsversicherungen im Vergleich

Versorgungslücke in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Schriftgröße Schriftgröße Schriftgröße
Seite drucken
Als PDF speichern
Berufsunfähigkeit

Die Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit wird immer wichtiger

Der Generationenvertrag, der über einen sehr langen Zeitraum in Deutschland für die Absicherungen der älteren Mitbürger gesorgt hat, gerät mehr und mehr ins Wanken.

Die notwendigen Sozialleistungen müssen von einem immer kleiner werdenden Kreis aktiver Arbeitnehmer finanziert werden. Da dies auf Dauer nicht mehr durchführbar ist, hat die private Vorsorge einen ganz neuen Stellenwert erhalten. Aber nicht nur für die Altersvorsorge ist eine private Absicherung dringend angeraten, sondern auch für Ereignisse, die auch schon junge Menschen an der Ausübung ihres Berufes auf Dauer hindern können. Die Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit wird also immer wichtiger.

Dabei gilt es natürlich herauszufinden, wie hoch die Deckungslücke tatsächlich ist, die über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung geschlossen werden sollte.

Dazu ist es zunächst einmal wichtig für Sie, ob und wie weit Sie über die gesetzliche Rentenversicherung für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit überhaupt abgesichert sind. Zu Beginn des Jahres 2001 wurde die Reform der gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten durchgeführt. Dabei ist der Schutz gegen eine Berufsunfähigkeit drastisch eingeschränkt worden. Versicherte, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, haben aus der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Anspruch mehr auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Die neu eingeführte Erwerbsminderungsrente orientiert sich nicht mehr an dem ausgeübten oder erlernten Beruf.

» Jetzt zum kostenlosen Vergleich


Die Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit muss privat geschlossen werden

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls auf Dauer nicht mehr in der Lage sind, ihn Ihrem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten, liegt eine Berufsunfähigkeit vor.

Nach der Einführung der zweistufigen Erwerbsminderungsrente im Jahr 2001 leistet die gesetzliche Rentenversicherung aber bei Berufsunfähigkeit nicht mehr. Ausschlaggebend für die Zahlung einer zunächst auf drei Jahre begrenzten Erwerbsminderungsrente ist nur noch, ob und wie viele Stunden pro Tag Sie einer Tätigkeit nachgehen können. Die Befristung von drei Jahren kann bei weiterer vorliegender Erwerbsminderung wiederholt werden. Sie können jedoch auf Arbeiten verwiesen werden, die deutlich unter Ihrer Qualifikation liegen. Ausschlaggebend ist lediglich, ob Sie für mindestens sechs Stunden pro Tag eine Erwerbstätigkeit ausüben können. Der finanzielle Nachteil, der Ihnen entsteht, ist Ihre persönliche Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit.

Um diese Versorgungslücke zu schließen, benötigen Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Hier können Sie die Rentenhöhe selbst bestimmen und somit auch Einfluss auf die monatliche Versicherungsprämie nehmen. Achten Sie beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung aber unbedingt darauf, dass eine abstrakte Verweisbarkeit ausgeschlossen ist. Die abstrakte Verweisbarkeit würde nämlich einen ähnlichen Effekt haben wie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. In diesem Fall könnte auch Ihr privater Versicherer verlangen, dass Sie andere Tätigkeiten ausüben als den Beruf, den Sie beim Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben haben.

» Jetzt zum kostenlosen Vergleich

 
Tarifcheck24.com, 4,6 out of 5 based on 174 ratings