In Deutschland existieren seit mehr als drei Jahrzehnten Einlagensicherungssysteme. Neben der gesetzlichen gibt es eine weitere zusätzliche Einlagensicherung, die von den jeweiligen Banken im privaten und öffentlich-rechtlichen Sektor getragen wird.
Bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind die Sparer durch ein Sicherungsnetz vor Verlust der Einlagen geschützt. Dieses Sicherungsnetz besteht aus Sicherungsreserven bei den Landesbanken. Sparkassenverbände und die öffentlichen Gebietskörperschaften aus Städten und Gemeinden garantieren mit einem Stützungsfonds für die Sicherheit der Sparkassen-Einlagen. Über gleichwertige Garantiefonds verfügen auch die Genossenschaftsbanken. Der Einlagensicherungsfonds deutscher Banken übernimmt für die privaten Banken die Absicherung. Pro Kunde erstreckt sich eine Absicherung bis zur Höhe von maximal einem Drittel des für eine Haftung vorgehaltenen Eigenkapitals der Banken. Auch kleine Banken sichern Geldanlagen ihrer Kunden mit Beträgen bis zu drei Millionen Euro ab.
Für die Mehrheit der Anleger haben diese Sicherungssysteme umfassende Auswirkungen auf die Sicherheit des Sparvermögens.
Diese Systeme bieten im Prinzip einen kompletten Schutz aller Ersparnisse. Die Finanzkrise von 2007 hatte daher auch keine Auswirkungen auf Kundengelder, die bei deutschen Finanzinstituten angelegt waren. Durch fehlende Sicherungssysteme verloren Anleger aufgrund der Pleite einer Bank in Island ihre Spareinlagen. Im Jahr 2011 erteilte das Volk bei einem Referendum der staatlichen Entschädigung ausländischer Anleger eine Absage.
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Geldanleger fragen sich bei jeder Investition, ob sie die versprochenen Zinsen und auch ihr Kapital zurückerhalten.
Eine hohe Rendite ist letztlich nichts wert, wenn der Kapitaleinsatz aufgrund von Zahlungsunfähigkeit des Emittenten beziehungsweise der Bank verloren geht. Es gibt eine Reihe von Geldanlagemöglichkeiten, die als mehr oder weniger spekulativ gelten. Damit verbunden ist das Risiko, investiertes Geld teilweise oder vollständig zu verlieren. Dass dies auch für relativ sicher scheinende Investments wie festverzinsliche Wertpapiere gilt, zeigten nicht zuletzt die Zahlungsausfälle von Argentinien und Ecuador zu Beginn des Jahrtausends. Je höher die Zinsen beziehungsweise Ertragsmöglichkeiten sind, desto mehr muss der Anlagesicherheit Aufmerksamkeit geschenkt werden. Nachdem nach 2007 viele Kleinanleger aus Angst vor einem Verlust aus Aktien ausstiegen und in Festgeld investierten, stellt sich auch hier die Frage nach der Sicherheit der angelegten Festgelder.
Die Einlagensicherung bei Festgeldanlagen ist mittlerweile für die Europäische Union (EU) geregelt.
Wenn ein Finanzinstitut Konkurs anmeldet, welches innerhalb der EU eine Zulassung hat, sind Anlegergelder in höherem Umfang geschützt. Die EU hat das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz geändert und durch das Heraufsetzen der Haftungsgrenze auf 100.000 Euro je Anleger für eine größere Sicherheit gesorgt. Der Anleger muss sich außerdem nicht mehr an einem etwaigen Verlust beteiligen.