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Berufshaftpflicht­versicherung

Berufshaftpflichtversicherung

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Die Besonderheit der Berufshaftpflichtversicherung besteht darin, dass sie über die Betriebshaftpflichtversicherung hinaus auch berufsspezifische Schäden in die Versicherungsdeckung mit einbezieht. Ein Verstoß gegen Urheberrechte kann beispielsweise immens teuer werden.

Wegen dieser berufsspezifischen Fallkonstellationen ist eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere für freie Berufe interessant. Dazu gehören unter anderem Ärzte und Fachärzte mit eigener Praxis, Rechtsanwälte und Notare, Architekten und Ingenieure, Dolmetscher und Übersetzer sowie Journalisten, Grafiker und Webdesigner, aber auch Bestattungsunternehmer sowie Steuer- und Unternehmensberater, Sachverständige und Gutachter sowie Vermögensberater und Immobilienmakler. Für einige dieser Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben.

Die Bedeutung der Berufshaftpflichtversicherung zeigt sich an einer Reihe von Beispielen: Ein Rechtsanwalt übernimmt für einen Kunden das Mandat. Aufgrund nachweisbarer fehlerhafter Beratung und gerichtlicher Vertretung verliert der Mandant das Verfahren und verklagt den Rechtsanwalt.

Je nach Inhalt der Berufshaftpflichtversicherung haftet sie für den beim Mandanten eingetretenen Schaden. Ähnlich verhält es sich bei Journalisten. Eine mögliche Gefahrenquelle für diese Berufsgruppe ist das Urheberrecht. Ein Verstoß gegen Urheberrechte kann immens teuer werden. Eine auf diese Berufsgruppe zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung federt die Schadensersatzansprüche des Geschädigten deshalb finanziell ab. Bei einem ärztlichen, allerdings in der Praxis nur schwer nachweisbaren Kunstfehler mit Todesfolge oder einer Behinderung kann für den behandelnden Arzt der Schaden ins Unermessliche steigen. Auch hierbei deckt eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung den entstandenen Schaden ab.


Kleine Fehler mit großen Folgen – nicht mit der Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung ist, wie der Name bereits sagt, eine Haftpflichtversicherung.

Sie ist ausgerichtet auf spezielle Berufe und für die Ansprüche, die sich aus der jeweiligen Berufstätigkeit ergeben. Insbesondere Freiberufler laufen also Gefahr, bei nachweisbaren Fehlern im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit ihrem ganzen Vermögen zu haften. Anders verhält es sich bei Personengesellschaften, beispielsweise bei Offenen Handelsgesellschaften oder juristischen Personen, zu denen die Aktiengesellschaft gehört, bei denen das Firmenvermögen und damit die Haftung begrenzt sind. Solche nachweisbaren Fehler können einmal eine falsche Beratung oder Behandlung, aber auch eine fehlerhafte Begutachtung oder auch Vermittlung sein. Das Risikopotenzial solcher Fehler ist hoch und es können schnell immense Schadenersatzforderungen entstehen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung kann eine mögliche Folge die Gefährdung der beruflichen Existenz sein und damit die Zerstörung der persönlichen Lebensgrundlage.

Versichert werden können natürliche und juristische Personen. Je nach Art der jeweiligen Berufstätigkeit und dem sich daraus ergebenden Bedarf kann die Berufshaftpflichtversicherung zum Schutz gegen Personenschäden, gegen Sachschäden und gegen Vermögensschäden als Folge eines Sach- oder auch Personenschadens abgeschlossen werden. Bei der Absicherung von Personenschäden geht es im Wesentlichen um Folgekosten wie Heilbehandlungskosten oder auch Schmerzensgeld. Sachschäden sind beispielsweise Wiederbeschaffungskosten oder auch die Kosten für Reparaturen. Mögliche Vermögensschäden können beispielsweise Nutzungs-, Gewinn- oder auch Verdienstausfall sein.