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Firmenversicherung

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Betriebshaftpflichtversicherung

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Firmenversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt auch die Funktion eines passiven Rechtsschutzes

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für jedes Unternehmen und jeden Gewerbetreibenden ein unbedingtes Muss.

Wie jede andere Haftpflichtversicherung auch, deckt diese spezielle Versicherung Haftpflichtansprüche Dritter an Sie. Hierzulande gilt, dass jeder mit seinem persönlichen Vermögen haftet und dies lebenslang, wenn ein Schaden verursacht wurde. Wie die private Haftpflichtversicherung in jeden Haushalt gehört, sollte die Betriebshaftpflichtversicherung auch in jedem Betrieb zu finden sein. Dabei bezieht sich der Versicherungsschutz nicht nur auf ein Unternehmen, sondern auch auf alle angestellten Mitarbeiter.
Die Betriebshaftpflichtversicherung, auch kurz BHV genannt, deckt Risiken von Freiberuflern, Gewerbetreibenden, Handwerksbetrieben und Industrieunternehmen ab, wobei einige Branchen vom Gesetzgeber verpflichtet werden, einen solchen Versicherungsschutz zu vereinbaren.

Der Schutz umfasst das Überprüfen, ob und in wieweit Ansprüche Dritter berechtigt sind, die Abwehr unbegründeter Forderungen wie auch das Freistellen des Versicherten von begründeten gesetzlichen Ansprüchen auf Schadenersatz.

Somit übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung auch die Funktion eines passiven Rechtsschutzes. Die anfallenden Kosten der Überprüfung wie auch des Rechtsschutzes werden vom Versicherer übernommen und dies in der Regel unabhängig von der Versicherungssumme. Einige Versicherungsunternehmen bieten einen neuen Schutz an, der sich auf die Verletzung von Vorschriften des Gleichstellungsgesetzes bezieht oder anderer Gesetze, die dem Schutz vor einer Diskriminierung dienen.

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Betriebshaftpflichtversicherung bewahrt vor dem finanziellen Ruin

Leben Sie als Gewerbetreibender oder Unternehmen nach dem Prinzip "es wird schon nichts passieren", so kommen Sie dennoch nicht um einen Schadenersatzanspruch Dritter herum.

Finanzielle Schäden können für einen Betrieb existenzielle Folgen haben, wenn kein Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt. Parallel dazu fordern Geldgeber bei einer Kreditvergabe oft diese Form der Absicherung. Die Versicherungsbranche hat sich auf die individuellen Anforderungen ihrer Kunden eingestellt und bieten je nach Haftungsumfang und Betriebsart abgestimmte Modelle an. Die Versicherung kann von natürlichen wie auch juristischen Personen abgeschlossen werden und deckt Schäden an Dritten, die durch Mitarbeiter des Betriebes oder durch eine betriebliche Tätigkeit entstanden sind.

Zu den Ausschlüssen vom Versicherungsschutz zählen, wie bei jeder anderen Versicherung auch, dass vorsätzlich verursachte Schäden nicht versichert sind.

Geschützt sind Sachschäden, Personen- und auch Vermögensschäden. Unter Personenschäden fallen unter anderem ärztliche Behandlungskosten, Schmerzensgeld und im Ernstfall auch Rentenzahlungen. Unter Sachschäden verstehen Versicherungen Schäden, die beispielsweise von einem Mitarbeiter durch falsches Be- und Entladen entstehen, Schäden durch Arbeitsgeräte wie auch Gebäudeschäden. Vermögensschäden sind nur in den Fällen versichert, in denen ein Schaden die Folge eines Personen- oder Sachschadens ist. So zählt beispielsweise der Verdienstausfall eines Kunden dazu, der verletzt wurde.

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