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Firmenversicherung

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Zahlreiche Firmenversicherungen im Vergleich

Geschäfts-Glasbruchversicherung

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Firmenversicherung

Die Firmenversicherung baut sich grundsätzlich auf einem Bausteinsystem auf

Das betriebliche Versicherungswesen umfasst eine ganze Reihe von Absicherungsmöglichkeiten gegen Schadensfälle.

Ob und wieweit jede einzelne Versicherungsart für Ihren Betrieb infrage kommt, ist eine individuelle Entscheidung, die Ihnen niemand abnehmen kann. Allerdings sollten Sie auf keinen Fall auf die Geschäfts-Glasbruchversicherung innerhalb Ihrer Firmenversicherung verzichten, wenn Sie eigene Geschäfts- oder Laden- und Praxisräume unterhalten. Glasbruchschäden entstehen häufiger als man denkt und können zu einer erheblichen Einschränkung im Geschäftsbetrieb führen. Umso besser ist es, wenn Sie gegen Schäden dieser Art umfassend versichert sind. Die Firmenversicherung baut sich grundsätzlich auf einem Bausteinsystem auf. Auch bei der Geschäfts-Glasbruchversicherung haben Sie also die Möglichkeit, zwischen einem Basisschutz und einer Rundum-Absicherung zu wählen.

Generell sind in dieser Sparte der Firmenversicherung alle mit dem jeweiligen Gebäude fest verbundenen Glasscheiben versichert.

Außerdem umfasst die Absicherung auch die Verglasung, die zu bestimmten Räumen oder Gebäudeteilen beziehungsweise zum allgemeinen Geschäftsbetrieb gehört. Im Einzelnen sind dies alle Außen- und Innenscheiben mit Ausnahme von besonderen Werbeeinrichtungen sowie die Raumverglasung, zum Beispiel in Treppenhäusern, Aufenthaltsräumen oder bei Vorbauten für den Wetterschutz. Werbeanlagen aus Glas, die außen am Gebäude angebracht sind, können Sie durch einen Zusatzeinschluss in Ihre Geschäfts-Glasbruchversicherung ebenfalls gegen Schäden wegen Einbruch/Diebstahl, Feuer, Sturm, Hagel und weiterer Gefahren absichern.

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Darauf sollten Sie beim Abschluss der Geschäfts-Glasbruchversicherung achten

Die Anbieter für eine Firmenversicherung unterscheiden sich hinsichtlich der eingeschlossenen Leistungen oft erheblich voneinander.

Berücksichtigen Sie also bei der Auswahl das komplette Leistungsangebot, das Ihnen im Rahmen der normalen Geschäfts-Glasbruchversicherung zur Verfügung steht. In Ihre Entscheidung sollten Sie aber auch mögliche Zusatzabsicherungen einfließen lassen. Grundsätzlich sollte das Leistungsangebot Ihrer Firmenversicherung die Möglichkeit beinhalten, besondere Scheiben, Abdeckungen von Solarkollektoren und auch Kunststoffscheiben oder Lichtkuppeln in die Geschäfts-Glasbruchversicherung einschließen zu lassen. Auch den zusätzlichen Versicherungsschutz für außen am Gebäude angebrachte Werbeanlagen sollte Ihr Versicherer im Rahmen der Firmenversicherung anbieten. Im Schadensfall ist es nicht damit getan, zerbrochene Scheiben zu ersetzen.

Der Leistungskatalog der Firmenversicherung im Bereich Geschäfts-Glasbruch muss also auch Zusatzleistungen wie Gerüstkosten, Einsatz von Kränen oder die Beseitigung von Hindernissen sowie Entschädigungsleistungen für Anstriche, neue Umrahmungen sowie Schäden an Schutz- und Alarmeinrichtungen, die durch den Glasbruch entstanden sind, mit einschließen.

Hierbei variiert häufig die Höhe der Entschädigungssumme. Achten Sie beim Abschluss Ihrer Geschäfts-Glasbruchversicherung darauf, dass diese einen Unterversicherungsverzicht enthält. Normalerweise ist das so, wenn Sie die Prämie und den Deckungsumfang nach der Betriebsfläche beziehungsweise nach dem Gebäudewert berechnen lassen. Wichtig für einen reibungslosen Ablauf im Schadensfall ist auch, dass Ihr Versicherer direkt mit der beauftragten Fachfirma, die die Schäden beseitigt, abrechnet.

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