Wenn Sie sich mit den steuerlichen Aspekten von Fonds beschäftigen, müssen Sie zwischen offenen oder geschlossenen Fonds unterscheiden.
Ein weiterer steuerlich bedeutender Aspekt zeigt sich in dem Unterschied zwischen dem inländischen und dem ausländischen Fonds. Bei inländischen offenen Investmentfonds wie Aktien-, Renten- oder Geldmarktfonds müssen Sie alle Erträge für die Besteuerung aufführen. Hier sind üblicherweise alle von der Fondsgesellschaft an Sie gezahlten Erträge steuerpflichtig. Zur Auszahlung kommen hier regelmäßig Zinsen und Anteile an Dividenden. Seit dem Jahr 2009 gibt es keine Spekulationsfrist mehr. Alle Kursgewinne sind im Rahmen der Abgeltungssteuer zu versteuern. Abgeschafft wurden in gleichem Maße spezielle Regelungen zur Ausschüttung von Erträgen.
Jetzt spielt es für Ihre Steuerpflicht keine Rolle mehr, ob Ihre Investmentgesellschaft Erträge an Sie ausschüttet oder ob die Erträge sofort auf direktem Weg in neue Fondsanteile investiert werden.
Eine direkte Ausschüttung wird in gleicher Weise steuerlich behandelt wie eine thesaurierende Form. Maßgebend ist in jedem Fall immer die Kapitalertragssteuer. Bei Investments in geschlossene Fonds sieht die steuerliche Betrachtung unter Umständen sehr viel differenzierter aus. Eine in der Vergangenheit oftmals anzutreffende Praxis der Verlustzuweisung hat der Staat deutlich eingeschränkt. Im Prinzip haben geschlossene Fonds ihre frühere Bedeutung als große Steuersparmodelle verloren. Je nach Fonds können Sie dennoch Steuern sparen.
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Die steuerlichen Aspekte hat der Staat für offenen Fonds, deren Fondsgesellschaft in Deutschland sitzt und steuerpflichtig ist, sehr einfach fassbar gemacht. Sie müssen sich lediglich an eine Abgeltungssteuer halten.
Bestimmte Steuerfreibeträge können Sie dabei noch in eingeschränktem Umfang nutzen. Wenn Sie in einen Fonds im Ausland investieren, müssen Sie eine Besonderheit hinsichtlich der Steuern beachten. Sie werden als normaler Anleger im Ausland außer den Anlageerträgen kein weiteres zu versteuerndes beziehungsweise anrechenbares Einkommen erzielen. Die Erträge aus dem Investment in die Fonds werden daher in der Mehrzahl unter die in den jeweiligen Ländern geltenden Freigrenzen fallen. Für jene Länder, mit denen die Bundesrepublik Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, müssen Sie einmal im Ausland versteuerte Erträge nicht noch einmal in Deutschland versteuern.
Bei geschlossenen Fonds müssen die einzelnen Fondstypen betrachtet werden.
Nachdem der Gesetzgeber die Steuersparmöglichkeiten für geschlossene Fonds (Steuersparmodelle) sehr eingeschränkt hat, konzentrieren sich die Gesellschaften und Anleger auf die Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite. Verlustzuweisungen werden nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen steuerlich anerkannt. Der Verkauf von Fondsanteilen vor der Überschusserwirtschaftung führt zur steuerlichen Aberkennung der Verlustzuweisung. Bei geschlossenen Fonds kommt es zu mehreren Arten von Einkünften. Diese haben unterschiedliche steuerliche Auswirkungen. Bei einem Immobilienfonds treffen solche steuerpflichtigen Einkunftsarten wie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder ausländische Einkünfte aufeinander.