Ein Fonds/Investmentfonds ist im Grundsatz das gesammelte Vermögen vieler Investoren, das gemeinschaftlich für eine Kapitalanlage verwendet werden soll.
Klassische Investmentfonds unterliegen speziellen Regelungen, die auf dem Investmentgesetz basieren. Nach dem Prinzip der Risikomischung bündelt eine Investment-Aktiengesellschaft oder eine Kapitalanlagegesellschaft die Gelder, um sie in unterschiedliche Vermögenswerte anzulegen. Dazu gehören Bankguthaben, Wertpapiere und Immobilien. Kaufen Sie Investmentanteilscheine, werden Sie automatisch zum Miteigentümer des Fondsvermögens, wobei sich Ihr Vermögen an der Zahl der erworbenen Anteilscheine bemisst. Sie können Ihre Anteilscheine an Fonds/Investmentfonds bei in- und ausländischen Investmentgesellschaften erwerben, wobei deutsche Fondsgesellschaften den Status von Kreditinstituten einnehmen und dem Investmentgesetz unterliegen.
Sie entscheiden, in welchen Fonds Sie anlegen wollen, wobei in Deutschland meist offene Fonds angeboten werden.
Konkret bedeutet dies für Sie, dass die Anzahl der ausgegebenen Scheine nicht festgelegt ist. Nach Bedarf werden neue ausgegeben und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fondsanteilscheine jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückzugeben. In einigen Fällen darf eine Fondsgesellschaft die Ausgabe ihrer Anteilscheine einschränken oder aussetzen. Zu Ihren Sicherheiten gehört, dass Ihnen die Gesellschaft im Rahmen der vertraglichen Bedingungen den offiziellen Rückgabepreis für Ihre Papiere zahlen muss. Auf diese Weise profitieren Sie als Anleger jederzeit von einer Liquidierbarkeit Ihrer Papiere.
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In Deutschland sind die meisten Fonds auch für Sie als Privatanleger zugänglich, wobei die jeweilige Investmentfondsgesellschaft verpflichtet ist, auch Ihr Kapital in einem Sondervermögen zu investieren.
Vertragliche und gesetzliche Anlagegrundsätze müssen dabei eingehalten werden. Sie können Anteilscheine über das Fondsvermögen einer Investmentgesellschaft erwerben. Diese ist ihrerseits dazu verpflichtet, das Kapital aller Anleger nach dem Prinzip der Risikostreuung anzulegen, wobei ein Mindestgrad der Risikomischung im Investmentgesetz festgelegt ist. Darüber hinaus regelt diese gesetzliche Vorgabe auch spezielle Vorschriften sowie die einzuhaltenden Anlagegrenzen. In der Regel zahlen Sie als künftiger Kapitalanleger einen Ausgabeaufschlag. Dieser setzt sich aus dem Rücknahmepreis von Anteilscheinen und dem Ausgabeaufschlag zusammen.
Die jeweilige Kapitalanlagegesellschaft ist verpflichtet, ein Kreditinstitut mit der Verwahrung Ihres Sondervermögens zu beauftragen.
Sie können als Anleger unter einer Vielzahl von Investmentfonds wählen, wobei sich die Unterschiede der Fondsgesellschaften in der jeweiligen Anlagepolitik ausdrücken. Zu den meist gewählten Fonds/Investmentfonds gehören konventionelle Rentenfonds, die überwiegend aus verzinslichen Wertpapieren bestehen und sich in der Regel durch eine gute Bonität auszeichnen. Mischfonds nutzen die Chancen von Renten- und Aktienpapieren, wobei Spezialitätenfonds auf spezielle Märkte und Branchen setzen. Sie haben die Möglichkeit, Investmentfonds mit und ohne Laufzeitbegrenzung zu wählen. Laufzeitfonds legen einen Stichtag fest, zu dem der erwirtschaftete Gewinn an die Anteilinhaber verteilt wird.