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Die Einlagensicherung beim Girokonto

Einlagensicherung

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In Deutschland greifen bei der Einlagensicherung zwei Gesetze.

Viele Sparer und Anleger wurden in der Vergangenheit durch Bankenpleiten stark verunsichert und fürchteten um ihre Einlagen.


Haben Sie Geld investiert oder führen Sie ein Girokonto, greift in der Bundesrepublik die Einlagensicherung auch beim Girokonto. Darunter versteht man den Schutz des Anlegers, falls die jeweilige Bank zahlungsunfähig werden sollte oder gar eine Insolvenz beantragt hat. Der Gesetzgeber verlangt für spezielle Kapitalanlagen eine Rückzahlungsgarantie von den Geldinstituten. Unter den Einlagensicherungsschutz fallen Sparguthaben wie klassische Sparbücher, Sparbriefe, Termingelder, Schuldscheine, Verbindlichkeiten aus einem Wertpapiergeschäft wie auch Sichteinlagen, besser bekannt unter der Bezeichnung Girokonten. In Deutschland greifen bei der Einlagensicherung zwei Gesetze, die das Kapital von Sparern und Investoren schützen soll. Zum einen soll das Kreditwesengesetz Insolvenzen bei Banken verhindern und daneben besteht das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das die Umsetzung von EU-Richtlinien zum Schutze der Anleger gewährleisten soll.

In Deutschland sind 100 Prozent aller Einlagen bis zu einer maximalen Höhe von 100.000 Euro je Kapitalanleger oder Kontoinhaber vor Verlusten geschützt.

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung, die auch Girokonten betrifft, verfügen deutsche Banken und Sparkassen über eigene Sicherungssysteme, die zusätzlich im Ernstfall greifen. So profitieren die Kunden der Sparkassen über ein eigenes Einlagensicherungssystem, das auch dann greift, wenn es bei einem der regionalen Sparkassen zu einem finanziellen Engpass kommen würde.


Eigene Sicherungssysteme bieten zusätzlichen Kundenschutz

Da deutsche Banken und Sparkassen ihren Kunden einen zusätzlichen Schutz für ihre Einlagen und somit auch für ihre Girokonten gewährleisten wollen, haben sich alle namhaften bundesdeutschen Banken dieser freiwilligen Form der Einlagensicherung angeschlossen.

Alle Banken, die diesem Garantiefonds angeschlossen sind, zahlen kontinuierlich bestimmte Beträge in diesen Sicherungsfonds, wobei die Höhe von der Bonität und dem Umsatz der jeweiligen Bank abhängig ist. Das Sicherungssystem der elf regionalen Sparkassen basiert auf Darlehen und Zuschüssen im Falle einer Überschuldung der Bank.

Sollten diese Mittel nicht ausreichen, greifen die Fonds der Landesbanken wie auch die der Girozentralen. Sollten all diese Mittel nicht reichen, die Einlagen der Kunden zu sichern, wird ein überregionaler Ausgleich durch die Sparkassenstützungsfonds gewährleistet, sodass der Kontoinhaber sicher vor Verlusten geschützt ist.

Wer sich für eine Kapitalanlage oder ein Konto bei einer ausländischen Bank entscheidet, profitiert heute als Kunde von einer Erhöhung der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung. Seit Jahresbeginn 2009 gilt somit in den EU-Ländern eine Mindestabsicherung je Kontoinhaber von 50.000 Euro.

Darüber hinaus gilt nicht mehr die zehnprozentige Verlustbeteiligung, die besagte, dass der einzelne Kunde Verluste von bis zu zehn Prozent von der Gesamtsumme selber tragen muss. Kunden, die ein Girokonto führen, müssen somit im Falle einer Bankenpleite nicht mit Verlusten rechnen.