Als Eigentümer von Grundbesitz wie Haus oder unbebautes Grundstück tragen Sie bestimmte Risiken, vor denen Sie eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung umfassend schützt.
Sie haften als Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses für den Fall, dass jemand durch Ihren Grundbesitz zu Schaden kommt. Wenn der Fußweg im Winter nicht geräumt beziehungsweise bei Eisglätte nicht gestreut ist, dadurch jemand stürzt und sich verletzt, kann und wird sich der Geschädigte an Sie wenden, um von Ihnen Schadenersatz zu verlangen. Ihre Pflicht ist es laut Gesetz, für den Schaden aufzukommen. Dieser Schadensersatz kann für Sie ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz sehr teuer werden.
Als Eigentümer haben Sie die Pflicht, für eine ausreichende und jederzeitige Gefahrenabwendung zu sorgen.
Sie unterliegen daher auch von Gesetzes wegen einer Verkehrssicherungspflicht. Von einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung werden Sie dann Leistungen erhalten, wenn durch bestimmte Pflichtverletzungen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstanden sind, die im Zusammenhang mit Ihrem Grundbesitz stehen. Natürlich wird Ihre Versicherung nicht jeden Schadensfall übernehmen. Neben einer ganzen Reihe von Ausschlüssen wird sie in jedem Fall unberechtigte Schadensersatzansprüche abwehren. Dies ist eine zusätzliche Leistung, die der Versicherer auch in seinem eigenen Interesse erbringt. Bis zu welcher Höhe Schadensersatzansprüche beglichen werden, ist abhängig von der gewählten Tarifform und den darin enthaltenen Deckungssummen.
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Die Deckungssumme Ihrer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung variiert im Allgemeinen zwischen 1.000.000 Euro und 10.000.000 Euro.
Unterschiede bestehen hinsichtlich der Absicherungsbeträge und Leistungen. Alle Ihnen durch den Gesetzgeber aufgetragenen Pflichten kann auch eine Grundbesitzerhaftplicht nicht absichern. Es gibt immer Klauseln, die einen Versicherungsschutz für bestimmte Schadensereignisse ausschließen. Selbst bei den besten Versicherungen ist das der Fall. Außer der bloßen Absicherung Ihres Grundbesitzes kann die Grundbesitzerhaftpflicht noch weitere zusätzliche Leistungen beinhalten. Oftmals finden Sie in den Tarifen ein Bauherrenrisiko abgesichert. Sie verfügen damit über eine kleine Bauherrenhaftpflichtversicherung, deren Deckungssumme bis zu 50.000 Euro beträgt. Weitere Leistungseinschlüsse können die Absicherung sogenannter Allmählichkeitsschäden betreffen.
Das sind insbesondere Sachschäden, die durch allmähliches Einwirken von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit, Temperatur oder Niederschlägen entstehen.
Viele Versicherer sehen für diese Leistungen bestimmte Entschädigungsgrenzen vor. Sie sollten diese Entschädigungsgrenze in Ihrer Grundbesitzerhaftpflicht nicht zu niedrig wählen. Sie können auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Kehrmaschine, Rasenmäher) absichern, soweit diese auf Ihrem Grundstück eingesetzt werden. Sollten Sie eine Photovoltaikanlage besitzen, dann sollte Ihre Grundbesitzerhaftpflichtversicherung diese auch absichern. Die Mitversicherung von Kleingebinden, bezeichnet als Gewässerschadenrestrisikodeckung, ist meistens in der vereinbarten Deckungssumme eingeschlossen. Selbst Ihren Heizöltank (Fassungsvermögen maximal 5.000 Liter) können Sie mit einer Grundbesitzerhaftpflicht versichern. Bei mehr als 5.000 Liter Heizöl brauchen sie wiederum eine extra Gewässerschadenhaftpflicht.