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Grundbesitzerhaftpflicht

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Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haftung bezieht sich dabei auf das gesamte Vermögen und Einkommen

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kann den Haus- und Grundbesitzer vor finanziellen Forderungen aus Schadensansprüchen Dritter schützen.

Dies ist wichtig, da jeder Haus- und Grundbesitzer für alle Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die durch Pflichtverstöße auf dem eigenen Grundstück entstanden sind, verantwortlich gemacht werden kann. Auch für die finanziellen Folgen eines Unfalls auf dem grundstückseigenen Gehweg, wie beispielsweise bei Glätte durch Schnee und Eis, muss der Haus- und Grundbesitzer haften. Weitere Schadensfälle könnten zum Beispiel durch das Herabfallen eines Dachziegels oder von Steinen der Fassade entstehen.

Kommen Passanten dadurch zu Schaden oder werden Gegenstände wie parkende Fahrzeuge beschädigt, ist der Haus- und Grundbesitzer
nach dem Gesetz für diese Schäden in vollem Umfang verantwortlich zu machen.

Selbst wenn sich Spaziergänger auf ungesicherten unbebauten Grundstücken verletzten, ist der Grundbesitzer in der Verantwortung, den entstandenen finanziellen Schaden zu begleichen. Die Haftung bezieht sich dabei auf das gesamte Vermögen und Einkommen. Insbesondere wenn Personen zu Schaden kommen, kann dies zu hohen finanziellen Forderungen in Millionenhöhe führen. Das liegt daran, dass der Haus- und Grundbesitzer nicht nur für die nachfolgenden medizinischen Behandlungen aufkommen muss, sondern auch für die Kosten durch Arbeitsausfall, Schmerzensgeld oder sogar eventuelle Rentenansprüche aufgrund einer Invalidität infolge des Unfalls.

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Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für private Eigentümer

Durch den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht erhalten Versicherte die Sicherheit, dass Schäden bei Schadenersatzansprüchen Dritter im vereinbarten Umfang von der Versicherung übernommen werden.

Vor dem Versicherungsabschluss ist allerdings zu beachten, dass es Tarife für Haus- und Grundbesitzer gibt, welche das Eigentum vorwiegend zu privaten Zwecken nutzen und spezielle Tarife für Eigentümer von Objekten, welche der Vermietung dienen. Verwalter von Eigentümergemeinschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen. Je nach gewählter Versicherung und Tarif werden Sach-, Vermögens- und Personenschäden in unterschiedlicher Höhe übernommen. In der Regel kann eine Versicherungssumme zwischen fünf und 20 Millionen Euro gewählt werden.

Die Versicherung übernimmt auch die Kosten, welche durch das Abwehren von unberechtigten oder zu hohen Schadenersatzforderungen entstehen.

Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für den Rechtsanwalt und die Gerichtskosten. Aber auch Gutachterkosten werden in vielen Fällen von einer Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht übernommen. Der Beitrag für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht richtet sich in erster Linie nach der Höhe der Versicherungssumme, der zu versichernden Wohnfläche und der Anzahl der Wohnungen eines Wohnhauses. Bei einigen Versicherungen wird auch die Bruttojahresmiete bei der Berechnung des Beitrags berücksichtigt. Bei einem unbebauten Grundstück richtet sich die Beitragshöhe in der Regel nach der Quadratmeterzahl.

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