Die Grundbesitzerhaftpflicht ist für Sie als Haus- oder Grundstückseigentümer genau so wichtig wie die Privat-Haftpflichtversicherung.
Gemäß den Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch haben Sie bei Eigentumsbesitz auch eine unbeschränkte Haftungsverpflichtung. Aus den Versicherungsbedingungen einer privaten Haftpflichtversicherung geht hervor, dass sich der Versicherungsschutz nicht auf Schäden aufgrund von Eigentumsbesitz erstreckt. Diese Risikoabdeckung bietet erst eine zusätzlich abzuschließende Grundbesitzerhaftplicht. Die Grundbesitzerhaftpflicht wird von Versicherungsunternehmen sehr oft unter der Bezeichnung Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung offeriert.
Diese Versicherung übernimmt, wie alle Haftpflichtversicherungen auch, bei bestimmten Schadensereignissen den Schutz der Versicherten vor finanziellen Schäden.
Am Namen der Versicherung lässt sich einfach der Zweck erkennen. Diese Versicherung für Haus- und Grundstücksbesitzer ist immer dann wichtig, wenn ein Gebäude vermietet wird. Doch auch von einem unbebauten Grundstück gehen bestimmte Gefahren aus. Wer Besitzer eines solchen Grundstückes ist, findet in der Grundbesitzerhaftpflicht die richtige Absicherung. Wer selbst ein eigenes Haus bewohnt, beispielsweise eine Doppelhaushälfte oder eine Eigentumswohnung, wird bereits durch eine private Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt. In diesem Fall wäre der Abschluss einer Grundbesitzerhaftpflicht durch Sie nicht erforderlich und auch nicht sinnvoll. Ihre private Haftpflichtversicherung wird in jedem Fall für alle Schäden aufkommen, die im Zusammenhang mit Geschehnissen im und um das Wohnobjekt stehen.
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Die Grundbesitzerhaftpflicht ist für Sie als Hausbesitzer erforderlich, wenn Sie ein Einfamilienhaus nicht bewohnen, sondern vermieten.
Auch wenn Sie das Haus Angehörigen überlassen oder wenn sich eine Mietwohnung neben der von Ihnen genutzten Wohnung im Haus befindet, brauchen Sie eine Grundbesitzerhaftpflicht. Als Eigentümer einer durch Sie genutzten Garage, eines Gartens oder eines Ferienhauses erhalten Sie Versicherungsschutz durch die Privat-Haftpflichtversicherung. Im Wesentlichen unverzichtbar ist die Grundbesitzerhaftpflicht für Besitzer von Mehrfamilienhäusern, vermieteten Wohnhäusern und als Eigentümer unbebauter Grundstücke. Das gilt auch, wenn Sie Besitzer von gemeinschaftlichem Eigentum in Wohnanlagen mit Eigentumswohnungen oder leer stehenden Gewerbebauten sind.
Die Leistungen Ihrer Grundbesitzerhaftpflicht erstrecken sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Werden gegen Sie unberechtigte Schadenersatzansprüche geltend gemacht, wehrt Ihre Versicherung diese im Rahmen zusätzlicher Leistungen gegebenenfalls vor Gericht ab. Ihre Grundbesitzerhaftpflicht sieht in den entsprechenden Versicherungsbedingungen einige beachtenswerte Ausschlüsse vor. Vom Versicherungsschutz sind beispielsweise Schäden am eigenen Gebäude oder Grundstück ebenso nicht abgedeckt wie vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Von der Leistung frei ist Ihre Versicherung ebenfalls, wenn Sie vom Versicherer bemängelte gefährliche Umstände nicht beseitigt haben. Sie können eine reguläre Grundbesitzerhaftpflicht zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen (Ausnahmen gelten für Mehrjahresverträge). Ein Sonderkündigungsrecht (ein Monat) steht Ihnen dann zu, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht.