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Passiver Rechtsschutz in der privaten Haftpflichtversicherung

Passiver Rechtschutz

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Private Haftpflichtversicherung – freiwillig, aber wichtig

Nach deutschem Recht haften Sie unbegrenzt für Schäden, die Sie Dritten aus Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit zufügen. Besonders Personenschäden verursachen nicht selten Summen in Millionenhöhe. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die geschädigte Person einen behindertengerechten Umbau einer Immobilie vornehmen muss oder auf eine lebenslange Rente angewiesen ist. Eine private Haftpflichtversicherung sichert Sie vor diesem alltäglichen Risiko ab.

Sie ist zwar freiwillig, jedoch ausnahmslos empfehlenswert und bereits für weit unter hundert Euro pro Jahr erhältlich. Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie schließlich nicht nur vor etwaigem finanziellen Ruin, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen gegen Sie ab.


Prüfung der Schadensersatzforderung

Ereignet sich ein Schaden und verlangt die geschädigte Person Schadensersatz von Ihnen, dann prüft Ihre Versicherung zunächst den Anspruch. Ist dieser begründet, reguliert Ihre Privathaftpflicht den entstandenen Schaden und übernimmt sämtliche Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Haben Sie den Personen-, Sach- oder Vermögensschaden nicht schuldhaft verursacht, weist Ihre Haftpflicht die Schadensersatzforderung ab und verweigert die Zahlung. Die geschädigte Person kann folgend gegen Sie als Verursacherin oder Verursacher klagen. In dem Fall führt Ihre Haftpflichtversicherung den Prozess und übernimmt jegliche Aufwendungen für den Rechtsstreit, darunter Anwälte, Zeugen, Gutachten und das Gerichtsverfahren. Im Rahmen einer solchen Schadenabwehr überprüfen Juristinnen und Juristen auch überzogene Regressforderungen und mindern diese gegebenenfalls.

Die Leistungen der Haftpflichtversicherung

Stellvertretend für die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer übernimmt die private Haftpflichtversicherung folgende Aufgaben:

  • Prüfung, ob eine Pflicht zum Schadensersatz besteht
  • Feststellung der Höhe des entstandenen Schadens
  • Abwehr unberechtigter oder überzogener Forderungen (passiver Rechtsschutz)

Privathaftpflichtversicherung übernimmt passive Rechtsschutzfunktion

Sind die an Sie gestellten Schadensersatzansprüche unangemessen oder unberechtigt, verweigert Ihr Haftpflicht-Versicherer die Zahlung und setzt sich gegen unbegründete Forderungen zur Wehr. Anders als die Rechtsschutzversicherung leistet die Privathaftpflichtversicherung passiven Rechtsschutz. Die Versicherung agiert passiv, da sie sich zwar gegen unberechtigte Forderungen Dritter zur Wehr setzt, aber keine eigenen Ansprüche aktiv durchsetzt.


Passiver Rechtsschutz – Versicherungsschutz in der privaten Haftpflichtversicherung

Jede private Haftpflichtversicherung bietet einen passiven Rechtsschutz – Sie müssen diese Leistung meist nicht als Zusatzbaustein versichern. Ihr Haftpflicht-Versicherer führt in den Vertragsbedingungen eine Bevollmächtigung zur Prozessführung auf. Diese Klausel schließt den passiven Rechtsschutz ein. Achten Sie in Ihrem Vertrag also auf diesen Baustein. Anders verhält es sich mit der Ausfalldeckung, die häufig nur in Premium- und Komfort-Tarifen der Versicherungen enthalten ist. Mit dieser wichtigen Zusatzleistung sichern Sie eigene Schadensersatzansprüche ab. Verfügt die Gegenseite über keine finanzielle Absicherung, um den entstandenen Schaden zu ersetzen, springt Ihre Versicherung ein und übernimmt die Kosten. Ergänzen Sie Ihre Haftpflicht um weitere sinnvolle Einschlüsse, um in jedem Fall abgesichert zu sein. Ermitteln Sie mit dem kostenlosen und unverbindlichen Vergleich eine leistungsstarke Versicherung mit fairen Konditionen.

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