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Wer braucht eine private Haftpflichtversicherung?

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Haftpflichtversicherung

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgelegt, dass jeder, der einen Schaden verursacht, auch für diesen aufkommen muss.

Grundsätzlich gilt, dass nicht jedes Versicherungsprodukt, das von der Versicherungswirtschaft angeboten wird, auch zwingend notwendig ist.

Die individuelle Lebenssituation wie auch die Anforderungen, die ein Versicherungsnehmer an eine Police stellt, entscheiden über die Wahl. Zu den Absicherungsformen, auf die kein Haushalt verzichten sollte, gehört die private Haftpflichtversicherung. Der Gesetzgeber schreibt diesen Schutz nicht vor, wie es beispielsweise bei der KFZ-Versicherung der Fall ist, doch sollte sie jedes Versicherungsdepot ergänzen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgelegt, dass jeder, der einen Schaden verursacht, auch für diesen aufkommen muss. Der Schadensersatz muss aus dem eigenen Vermögen beglichen werden und dies notfalls ein Leben lang. Verbunden damit ist nicht selten ein finanzieller Ruin, sofern kein Schutz durch eine private Haftpflichtversicherung vorliegt.

Kommt beispielsweise durch Sie ein Mensch körperlich zu Schaden, der eine bleibende Behinderung davonträgt, sind neben Schmerzensgeld und Kosten für eine ärztliche Behandlung unter Umständen auch lebenslange Rentenleistungen zu erfüllen.

Selbst wenn Sie lediglich einen Schaden aus Unachtsamkeit verursacht haben, müssen Sie dafür aufkommen. Somit benötigt jeder diesen Versicherungsschutz, um die eigene Existenz nicht zu gefährden und sich vor einer privaten Insolvenz zu schützen. Die Versicherung tritt nicht nur für eine Schadensregulierung in Leistung, sondern übernimmt gegebenenfalls auch Gerichtskosten, wenn unrechtmäßig erhobene Schadensersatzansprüche vor Gericht abgewehrt werden sollen.

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Private Haftpflichtversicherung – Individuelle Lebenssituation bestimmt den Versicherungsvertrag

Bevor Sie sich für den Schutz durch eine private Haftpflichtversicherung entscheiden, muss abgeklärt werden, wer zu den Versicherten innerhalb eines Haushalts gehört und ob der Vertrag alle bestehenden Risiken ausreichend absichert.

Die vielfach günstigen Familienpolicen schließen den Versicherten, seinen Ehepartner wie auch minderjährige Kinder in den Versicherungsschutz ein. Grundsätzlich benötigen volljährige Kinder, selbst wenn sie noch im Haushalt der Eltern wohnen, einen eigenen Vertrag oder müssen durch eine Erweiterung im gewählten Tarif separat eingeschlossen werden, was jedoch auch mit erhöhten Beiträgen verbunden ist.

Befinden sich die volljährigen Kinder noch in einer Ausbildung, besteht der Versicherungsschutz über die Eltern.

Dieses Kriterium gilt jedoch nur dann, wenn es sich um eine Erstausbildung in Form einer betrieblichen oder schulischen Variante handelt. Volljährige Studenten, selbst wenn sie am Studienort eine Wohnung haben, fallen noch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres unter den Schutz der elterlichen Police. Ebenfalls abgesichert sind volljährige Kinder, die nach einer Berufsausbildung den Wehrdienst, den Zivildienst oder den Freiwilligendienst leisten. Im Anschluss daran, selbst wenn sie zunächst arbeitslos sind, muss ein eigener Vertrag vereinbart oder eine Erweiterung der Familienpolice beantragt werden, um von einem nahtlosen Versicherungsschutz profitieren zu können.

Familien müssen regelmäßig ihren Versicherungsschutz auf Aktualität überprüfen, wobei eine ausreichend hohe Versicherungssumme immer im Mittelpunkt steht.

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