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Fahrraddiebstahl bei der Hausratversicherung

Fahrraddiebstahl

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Ist mein Fahrrad mit der Hausratversicherung automatisch geschützt?

Im Jahr 2021 wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik in Deutschland 234.000 Fahrraddiebstähle gemeldet. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen. Kein Wunder – illegaler Fahrradhandel ist ein lukratives Geschäft. Umso wichtiger ist es daher, dass Ihr Fahrrad bei einem solchen Vorfall entsprechend geschützt ist.

Als Teil Ihres Eigentums gehört das Rad zu den Gegenständen, die von Ihrer Hausratversicherung abgedeckt sind. Dies gilt jedoch in der Regel nur beim Einbruchdiebstahl, wenn Ihr Bike aus einem abgeschlossenen Raum wie der Wohnung, dem Haus, der Garage oder dem Fahrradkeller gestohlen wurde. Die meisten Diebstähle passieren allerdings im Freien, zum Beispiel vor dem Supermarkt, dem Kino oder an anderen öffentlichen Orten.

Um auch außerhalb von geschlossenen Räumen gegen einen Fahrraddiebstahl geschützt zu sein, lohnt sich das Hinzufügen einer passenden Klausel zu Ihrer Hausratversicherung.

Je nach Versicherer gibt es verschiedene Ausgestaltungen dieses Zusatzbausteins:

  • Versicherungszeit: Während einige Anbieter den Fahrradschutz rund um die Uhr anbieten, ist bei anderen eine Nachtzeitklausel enthalten, wodurch ein Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr nicht abgedeckt ist.
  • Versicherungsumfang: Im Schutz enthalten ist entweder nur das gesamte Fahrrad oder auch seine Einzelteile sowie individuelles Zubehör.
  • Erstattungsanspruch: Sie bekommen im Schadenfall entweder den Neuwert oder nur den Zeitwert unter Berücksichtigung von Nutzungsdauer und allgemeinem Zustand Ihres Fahrrads erstattet.
  • Versicherungssumme: Bei den meisten Hausratversicherungen wird im Falle eines Fahrraddiebstahls maximal ein Prozent der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme für die Neuanschaffung übernommen. Vor allem bei Familien mit mehreren Fahrrädern sollte daher vor Vertragsabschluss überprüft werden, welchen Gesamtwert alle Bikes haben. Bei besonders hochwertigen Fahrrädern lohnt es sich fallabhängig, eine gesonderte Fahrrad- und E-Bike-Versicherung in Erwägung zu ziehen.
  • Voraussetzungen für eine Kostenübernahme: Oft ist es ausreichend, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Fahrrad mit einem qualitativ hochwertigen Schloss abgesichert war. Zudem kann von Ihnen verlangt werden, dass Ihr Rad mit diesem Schloss an einem festen Gegenstand befestigt wurde. Auch eine vorherige Registrierung des Bikes bei der Polizei ist teilweise eine Bedingung für die Erstattung im Schadenfall.

Ein Hinweis: Ein E-Bike kann nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h (Pedelec) als Hausrat versichert werden. Erreichen Sie mit dem E-Bike eine höhere Geschwindigkeit von bis zu 45km/h (S-Pedelec), so benötigen Sie eine Kfz-Versicherung.


Unterschiede – Hausratversicherung mit Fahrradschutz versus Fahrradversicherung

Während in der Hausratversicherung ausschließlich im Falle eines Diebstahls die Anschaffungskosten für ein neues Fahrrad erstattet werden, funktioniert eine gesonderte Fahrradversicherung oder E-Bike-Versicherung wie ein Vollkaskoschutz: Neben Diebstahl ist auch ein Schaden infolge von Sturz, Unfall, Verschleiß oder Zerstörung abgedeckt.

Erstattet wird sowohl eine notwendige Reparatur als auch der Kauf eines neuen Bikes. Die Versicherung umfasst dabei oftmals nicht nur das Fahrrad selbst, sondern auch das Zubehör. Es gibt sogar die Option, durch einen Schutzbrief europaweit Pannen- und Unfallhilfe in Anspruch zu nehmen.


Wie kann ich tun, wenn mein Rad gestohlen worden ist?

Für den Fall, dass Ihr Fahrrad tatsächlich nicht mehr auffindbar ist, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Begeben Sie sich in der näheren Umgebung auf die Suche nach Ihrem Rad. Einige Diebe stehlen nur zum Spaß und stellen ihre Beute nach kurzer Zeit wieder ab.
  2. Erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei und bewahren Sie die Bestätigung auf.
  3. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung mit dem Kaufbeleg Ihres Bikes, der Anzeigenbestätigung und allen wichtigen Details zum Diebstahl: Wann und wo wurde das Fahrrad entwendet, wie war es abgesichert, ist ein aufgebrochenes Schloss vorhanden?
  4. Durchsuchen Sie verschiedene Anzeigenportale und Flohmärkte. Falls Sie Ihr Rad entdecken, kontaktieren Sie unbedingt die Polizei und versuchen Sie nicht, den Täter oder die Täterin selbst zu stellen.

Wie kann ich mich vor Fahrraddiebstahl schützen?

Selbstverständlich gibt es keine Garantie gegen Fahrraddiebstahl, andernfalls bräuchten Sie keine Hausrat- beziehungsweise Fahrradversicherung.

Folgende Präventionsmaßnahmen helfen jedoch bei der Minimierung des Diebstahlrisikos:

  • Sichern Sie Ihr Fahrrad stets mit einem hochwertigen Schloss an einem festen Gegenstand oder zusammen mit anderen Fahrrädern.
  • Stellen Sie das Rad an einem gut einsehbaren öffentlichen Platz ab.
  • Lassen Sie Ihr Fahrrad bei der Polizei registrieren.
  • Sorgen Sie für einen höheren Wiedererkennungswert, indem Sie zum Beispiel auffällige Sticker auf dem Rahmen des Fahrrads anbringen oder es anderweitig dekorieren.
  • Bringen Sie einen versteckten GPS-Sensor an Ihrem Rad an, um den Aufenthaltsort jederzeit überprüfen zu können.
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