1. Wer ist mein Ansprechpartner?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: Dirk Natschke Versicherungsmakler. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 037296-927390, per E-Mail an sach@tarifcheck24.de oder per Post: Dirk Natschke Versicherungsmakler, Schillerstr. 3, 09366 Stollberg.
2. Definition Hausrat
Gegenstände in einem Haushalt werden als Hausrat bezeichnet, wenn sie 1. zum Interieur gehören, 2. genutzt und 3. aufgebraucht werden. Möbel, Bilder, Gardinen und Teppiche zählen genauso zum Hausrat wie Kleidung, Geschirr, Handtücher oder Haushaltsgeräte und Nahrungsmittel oder auch Geld und Wertgegenstände.
3. Was leistet eine Hausratversicherung?
Grundsätzlich sollten im Leistungsspektrum einer Hausratversicherung Einbrüche, Vandalismus, Raub, Brand, Explosion und Rohrbrüche enthalten sein. Außerdem kann sie Schäden durch Frost, Sturm, Hagel oder Blitzschlag abdecken.
Einige Unternehmen mit einer besonders guten Deckung kommen auch für außergewöhnlichere Schäden auf.
4. Bei welchen Schäden wird nicht gezahlt?
Die Hausratversicherung zahlt nicht bei Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Ebenfalls werden Schäden ausgeschlossen, die durch Krieg, Kernenergie oder Sturmfluten herbeigeführt wurden. Wenn Sie von einer Person beraubt wurden, die bei Ihnen wohnt, dann zahlt die Hausratversicherung auch nicht.
5. Wann liegt eine Unterversicherung vor und was ist ein Unterversicherungsverzicht?
Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn der Wert des zu versichernden Gegenstands nicht der Versicherungssumme entspricht, sondern höher ist. Das hat zur Folge, dass sich im Fall eines Schadens die Leistung der Versicherung nur auf einen Anteil des Wertes bezieht.
Verzichtet die Versicherung auf die Prüfung einer möglichen Unterversicherung, wird von einem Unterversicherungsverzicht gesprochen. Die Entschädigung ist aber immer auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
6. Ist die Gültigkeit meiner Hausratversicherung räumlich begrenzt?
Ja. Die Hausratversicherung gilt nur in der Wohnung, die bei Versicherungsabschluss angeben wurde, und in den dazu gehörigen Keller- oder Abstellräumen, insofern sie sich auf dem gleichen Grundstück befinden. Das gleiche gilt für die Garage; sie muss sich in der Nähe der Wohnung befinden und darf nur für private Zwecke genutzt werden. Wenn Sie sich zum Beispiel Waschräume mit Hausbewohnern teilen, ist der Versicherungsschutz nur auf Ihre Waschmaschine oder Ihren Trockner begrenzt.
Sollten Sie umziehen, sind Sie während des Umzugs in der alten und in der neuen Wohnung längstens für acht Wochen seit Beginn des Umzugs versichert. Ihrer Versicherung sollten Sie immer Bescheid geben, wenn Sie umgezogen sind, dann wird die Hausratversicherung problemlos auf Ihre neue Wohnung umgeschrieben.
7. Braucht mein Kind eine eigene Hausratversicherung, wenn es nur kurz in eine andere Stadt ziehen muss?
Nein. Wenn zum Beispiel Ihr Sohn aufgrund des Wehr- oder Zivildienstes in eine andere Stadt ziehen muss und er dort keinen eigenen Haushalt gründet, dann bleibt die Versicherung seines Eigentums bestehen.
8. Was ist eine nicht ständig bewohnte Wohnung?
Eine nicht ständig bewohnte Wohnung liegt dann vor, wenn sich seit 60 Tagen und länger keine volljährige Person über Nacht in der Wohnung aufhält, so das Tarifwerk der Hausratversicherungen. Wer für eine so definierte Wohnung eine Hausratversicherung abschließt, kann, im Gegensatz zu einem ständig bewohnten Haushalt, mit einer verdoppelten Risikoprämie rechnen. Außerdem können einige Gegenstände aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
9. Was muss ich beachten, wenn ich oft länger auf Reisen bin?
Sie sollten es in jedem Fall Ihrer Versicherung mitteilen, wenn Sie länger als 60 Tage nicht an Ihrem gemeldeten Wohnort verbringen. Andernfalls kann die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn währen der Zeit Ihrer Abwesenheit ein Schaden entsteht. Es sei denn, Sie haben Jemanden beauftragt, regelmäßig nach dem Rechten in Ihrer Wohnung zu schauen.
10. Ist mein Untermieter mitversichert?
Ihr Untermieter ist nur dann mitversichert, wenn er in einem möblierten Zimmer wohnt, das Ihnen gehört und deren Gegenstände Sie zur Mitbenutzung freigegeben haben.
11. Für wen ist eine Hausratversicherung zu empfehlen?
Ob eine Hausratversicherung sinnvoll ist, das hängt davon ab, wie wertvoll Ihr Inventar ist. Je teuerer und hochwertiger der Hausrat ist, desto sinnvoller ist eine Versicherung.
12. Wann handelt es sich um einen Feuerschaden?
Es handelt sich dann um einen Feuerschaden, wenn ein Brand, das heißt eine offene Flamme, ein Blitzeinschlag oder eine Explosion stattgefunden hat. Ausschlaggebend ist die offene Flamme; Schwelbrände werden von der Versicherung nicht berücksichtigt.
13. Wann liegt ein Leitungswasserschaden vor?
Leitungswasserschäden entstehen durch defekte Rohrsysteme und den damit verbundenen Anlagen, so dass Leitungswasser ungewollt austreten kann.
14. Wo liegt der Unterschied zwischen Einbruch und Vandalismus?
Wenn bei Ihnen eingebrochen und Gegenstände entfernt wurden, dann handelt es sich um Einbruch. In diesem Fall werden die entwendeten Gegenstände von der Hausratversicherung ersetzt. Vandalismus liegt vor, wenn Ihre Wohnung lediglich verwüstet und Gegenstände beschädigt wurden. Diese Schäden werden ebenfalls von der Versicherung übernommen.
15. Wann können Schäden als Sturmschäden bezeichnet werden?
Laut Definition liegt dann ein Sturmschaden vor, wenn der Sturm eine wetterbedingte Luftbewegung ab der Windstärke acht ist.
16. Muss ich der Versicherung meine längere Abwesenheit melden?
Wenn Sie länger als 60 Tage nicht in Ihrer Wohnung sind, sollten Sie das in jedem Fall der Versicherung melden. Andernfalls kann diese die Zahlung von Schäden, die während Ihrer Abwesenheit entstanden sind, verweigern.
17. Was ist eine Gefahrenerhöhung?
Als eine Gefahrenerhöhung werden alle Umstände eingestuft, die zu einer Erhöhung des Risikos führen. Sobald eine erhöhte Gefahr vorliegen könnte, sollten Sie das der Versicherung schriftlich mitteilen.
18. Werden zusätzliche Kosten ersetzt?
Wenn Sie aufgrund eines Schadens nicht mehr in Ihrer Wohnung übernachten können, werden die Hotelkosten ersetzt.
19. Was fällt unter Schäden durch Stromausfall?
Wenn ein Schaden auf einer Stromunterbrechung beruht, wird das von der Versicherung berücksichtigt.
20. Was ist ein Tiefkühlschaden?
Ein Tiefkühlschaden kann durch eine Unterbrechung der Stromzufuhr oder durch ein Versagen der Kühleinrichtung hervorgerufen worden sein.
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21. Was ist eine Implosion?
Die Hausratversicherung zahlt, wenn zum Beispiel die Musikanlage implodiert oder ein anderes elektronisches Gerät.
22. Muss ich mich gegen Nutzwärmeschäden absichern?
Wenn Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, in dem Nutzwärmeschäden inkludiert sind, dann wird zum Beispiel auch der Wäschetrockner ersetzt, wenn er sich entzündet und die Kleidung beschädigt hat. Andernfalls würde nur der Folgeschaden, also die versengte Kleidung, ersetzt werden.
23. Was ist, wenn Schäden durch äußere Einwirkungen verursacht worden sind?
Wenn zum Beispiel ein Auto gegen Ihr Haus fährt und deswegen die teure Tischlampe herunterfällt und kaputt geht, dann wird diese ersetzt.
24. Wie ist ein Wasserverlust abgesichert?
Bei einem Wasserverlust infolge eines Rohrbruchs wird das verloren gegangene Wasser finanziell ersetzt.
25. Ist ein Aquarium mitversichert?
Aquarien oder Wasserbetten sind nicht mitversichert, nur Schäden, die durch auslaufendes Wasser entstanden sind.
26. Ist der Inhalt von Schließfächern mitversichert?
Ja.
27. Was ist, wenn ich im Krankenzimmer bestohlen werde?
Die gestohlenen Sachen werden ersetzt.
28. Ist meine Wäsche, die in meinem Garten auf der Leine hängt, versichert?
Ja, allerdings müssen Diebstähle der Polizei gemeldet werden.
29. Muss ich meine Gartenmöbel extra versichern?
Nein.
30. In meinem Auto wurde eingebrochen, bin ich versichert?
Grundsätzlich zahlt die Versicherung nur, wenn das Auto abgeschlossen war. Elektronische Geräte sind aber davon ausgeschlossen.
31. Sind meine Wertsachen bei der Bank versichert?
Ja.
32. Kommt meine Versicherung für Rückreisekosten aus dem Urlaub auf?
Ja, dafür müssen aber zwei Kriterien erfüllt sein. 1. Es muss wegen eines Versicherungsfalles gemäß AL-VHB 2003 vorzeitig vom Urlaubsort zum Schadensort gereist worden sein. 2. Die Urlaubsreise muss mindestens vier Tage dauern und darf nicht länger als sechs Wochen sein.
33. Was sind Elementarschäden?
Darunter werden Schäden verstanden, die durch Lawinen, Erdrutsche, Erdfälle, Erdbeben oder Überschwemmungen verursacht worden sind.
34. Was beinhaltet die Glasversicherung
Alle Glasscheiben in der Wohnung sind versichert, ausgenommen Trinkgläser.
35. Ist mein Fahrrad versichert?
Wenn Sie Ihr Fahrrad vorschriftsmäßig abgeschlossen haben und es geklaut wird, so wird der Anschaffungspreis ersetzt.
36. Was ist durch eine Hausratversicherung abgesichert?
Mit einer Hausratversicherung versichern Sie Ihren gesamten Hausrat gegen Schäden, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Vandalismus entstehen. Wenn Sie in Ihre Hausratversicherung einen Elementarschutz integrieren, sind außerdem Schäden durch elementare Ereignisse wie zum Beispiel Überschwemmungen oder Rückstau von Regenwasser im Leistungsumfang enthalten. Auch eine Absicherung gegen Überspannungsschäden an elektrischen und elektronischen Geräten sollten Sie beim Abschluss einer Hausratversicherung in Betracht ziehen. Dabei gehört zum Hausrat nicht nur das Mobiliar, sondern auch der Inhalt sämtlicher Schränke, Kühl- und Gefrierschränke. Außerdem sind Tapeten und Wandverkleidungen sowie alle Arten von Fußbodenbelägen, soweit sie nicht zum Haus gehören und über die Gebäudeversicherung abgesichert sind, zu den versicherten Gegenständen der Hausratversicherung zu zählen. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, Fahrräder über die Hausratversicherung abzusichern. Hier haben Sie grundsätzlich die Wahl, mit welchem Prozentsatz der gewählten Versicherungssumme diese Absicherung erfolgen soll.
37. Wonach richtet sich die Versicherungssumme?
Die Versicherungsgesellschaften geben eine bestimmte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche vor. Hierbei handelt es sich um zwei unterschiedliche Beträge für den einfachen und gehobenen Hausrat. Nehmen Sie die Vorgaben an, haben Sie gleichzeitig einen sogenannten Unterversicherungsverzicht. Das bedeutet, die Versicherungsgesellschaft verzichtet im Schadensfall auf die Überprüfung, ob Ihr Hausrat mit einer ausreichenden Summe versichert ist. Dieser Schutz gegen eine Unterversicherung entfällt, wenn Sie selbst die Höhe der Versicherungssumme bestimmen.
38. Was sollte man im Schadensfall beachten?
Wenn ein Schaden eintritt, sollten Sie Ihre Hausratversicherung unverzüglich informieren.
Bei Bagatellschäden erfolgt in der Regel eine Regulierung
ohne weitere Prüfung. Bei einem Einbruchdiebstahl müssen Sie auf jeden Fall die Polizei informieren. Es wird eine Tagebuchnummer vergeben, die Sie
für die Schadensmeldung benötigen. Schildern Sie den Schadenhergang in jedem Fall so ausführlich wie möglich und fertigen Sie wenn möglich Fotos an.
Außerdem müssen Sie den Wert der beschädigten oder zerstörten Gegenstände angeben und Kostenvoranschläge für Reparaturen oder Wiederbeschaffung
besorgen. Zu Ihren Obliegenheiten als Versicherungsnehmer gehört es, unverzüglich Schutz- und Sicherungsmaßnahmen einzuleiten, um den Schaden so
gering wie möglich zu halten.
Sollten bei einem Einbruchdiebstahl EC-Karten, Kreditkarten oder Sparbücher entwendet worden sein, müssen Sie diese
unverzüglich sperren lassen.
39. Wann und wie kann die Hausratversicherung gekündigt werden?
Sie können Ihre Hausratversicherung zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Normalerweise genügt es, die Kündigung sechs Wochen vor Vertragsablauf auszusprechen. Sonderkündigungsmöglichkeiten bestehen, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, ohne dass ein Hinterbliebener in den bestehenden Vertrag eintreten kann oder wenn eine Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft eingegangen wird und beide Partner über eine Hausratversicherung verfügen. In diesem Fall wird der jüngere Vertrag aufgelöst. Auch im Schadensfall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können die Hausratversicherung innerhalb eines Monats nach Eintritt eines regulierungspflichtigen Schadens beenden.