Zum wichtigsten gehört sicherlich, dass die Versicherung Ihnen zerstörte oder abhandengekommene Sachen und Gegenstände zum Wiederbeschaffungswert bezahlt.
Sie können bestimmte Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Wertpapiere oder Kunstwerke zu einem gewissen Anteil bezogen auf die Versicherungssumme absichern. Wenn Sie keine gesonderten Regelungen mit Ihrem Versicherer treffen, gelten meist 20 Prozent der Versicherungssumme im Grundvertrag als vereinbart. Allerdings besteht die Möglichkeit, Wertsachen in einer Spezialversicherung abzusichern. Teure Objekte wie Münzsammlungen oder größere Summen an Bargeld müssen in der Regel in einem Safe aufbewahrt werden, damit es bei Verlust zu einem Schadensersatzanspruch kommt.
Jeder Versicherer wird mit Ihnen die erforderlichen Vereinbarungen treffen.
Ihr Hausrat ist darüber hinaus nicht nur in den vier Wänden versichert, sondern bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme auch im Hotel, auf Reisen, in einer Ferienwohnung oder bei Freunden. Die Unterbringung versicherter Gegenstände darf nur vorübergehend sein und drei Monate nicht überschreiten. Es gibt eine Reihe von Hausratversicherungen, die besondere Risiken in einen Grundbeitrag einschließen; bei anderen müssen Sie dies extra vereinbaren. Das betrifft beispielsweise das Glasbruchrisiko und Überspannungsschäden durch Blitz. Der Standardschutz einer Hausratversicherung bezogen auf eine Versicherungssumme von 50.000 Euro kostet Sie im Allgemeinen weniger als 200 Euro im Jahr.
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Zu den versicherten Sachen in Ihrem Haushalt gehören alle Gebrauchs-, Verbrauchs- und Einrichtungsgegenstände.
Das schließt Möbel (auch Gartenmöbel), Bilder, Schmuck, Teppiche, Kleidung, Uhren, Wäsche (auch auf der Leine), Elektrogeräte, Fernsehgerät, privater genutzter PC, Musikinstrumente, Bargeld (in begrenztem Umfang) und eventuell das Fahrrad ein. Durch die Außenversicherung sind zudem Gegenstände des Hausrats weltweit geschützt. Bei einigen Versicherern werden Fahrräder gegen Diebstahl unter bestimmten Bedingungen mitversichert. Wenn Ihr Fahrrad abhandenkommt, muss es sich um einen Einbruchdiebstahl handeln. Das bedeutet für das Vorliegen eines Schadensersatzanspruches, dass das Rad aus einem verschlossenen Kellerraum gestohlen wird. Fahrraddiebstähle außerhalb des Wohnbereiches müssen Sie gesondert mit einer Fahrradversicherung absichern
Wenn Sie die Vorteile einer Hausratversicherung mit einer Privathaftpflicht kombinieren, können Sie gleich zwei wichtige Problemfälle abdecken.
Zum einen können Sie Regressforderungen eines geschädigten Dritten und zum anderen hohe Kosten aufgrund des Schadensereignisses in der Wohnung vermeiden. Gerade bei umfangreichen Brand- oder Wasserschäden müssen Sie den eigenen Hausrat meist vollständig neu erwerben. Damit Sie derartige Kosten nicht selbst aufbringen müssen, ist der Abschluss der Hausratversicherung die richtige Entscheidung. Mit der Privathaftpflicht wird gleichzeitig verhindert, dass Sie von anderen Geschädigten hohe Kostenforderungen erhalten. Selbst wenn das der Fall sein sollte, wird Ihre Privathaftpflicht das selbst oder gemeinsam mit der Hausratversicherung regeln.