Die Hausratversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen und sollte unbedingt abgeschlossen werden.
Oft herrscht Verwirrung, was in einer Hausratversicherung tatsächlich versichert ist und was nicht.
Generell kann man sagen: Alles, was sich innerhalb Ihrer Wohnung befindet, gehört zum Hausrat. Dazu zählen nicht nur die Möbel und Teppiche.
Als Einrichtung gelten auch Gardinen, Pflanzen, Bilder, Lampen und Spiegel. Sämtliche Gebrauchsgegenstände sind versichert, also Geschirr,
Besteck, Töpfe und Pfannen, Kleidung, Schuhe, Wäsche, Bücher, CDs und Videos. Außerdem optische und elektrische Geräte (Küchenmaschinen,
Waschmaschinen, Fernseher, Radios, Kameras, Stereoanlagen, Computer, Laptops, Telefone und Handys) sowie Musikinstrumente.
Der Versicherungsschutz schließt sogar Verbrauchsgegenstände ein.
Das sind in erster Linie Nahrungs- und Putzmittel, aber auch
Körperpflegeartikel wie Shampoo.
Dabei ist es egal, ob die Packungen bereits angebrochen wurden oder noch ungeöffnet waren.
Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher und Wertgegenstände wie Schmuck, Uhren und Antiquitäten (keine Möbel!) sind nur bis zu einem bestimmten Betrag in der Hausratversicherung versichert. Achten Sie beim Vergleich der Versicherungsverträge auf die angebotenen Höchstsummen. Normalerweise ist Glasbruch bei Fenstern oder Außentüren in den Hausratversicherungen nicht mitversichert. Auch hier kommt es auf die genauen Versicherungsbedingungen an. So makaber es vielleicht klingt: Selbst Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel, Fische) gelten als Bestandteil des Hausrats - mit dem Wert für ihre Neuanschaffung.
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Viele Versicherte glauben, dass nur bewegliche Gegenstände zum Hausrat gehören.
Das ist aber nicht der Fall, denn vom Mieter selbst fest installierte Dinge sind ebenfalls versichert. Zum Beispiel eine Einbauküche, eine Markise oder ein von Ihnen gekauftes und installiertes Waschbecken. Vom Vermieter fest installierte Gegenstände werden dagegen durch dessen Gebäudesachversicherung abgedeckt. Dazu gehören die Tapeten, elektrische Leitungen oder ein Parkett. Um Streitigkeiten zwischen der Hausrat- und der Gebäudesachversicherung zu vermeiden, wird Hausbesitzern empfohlen, die Versicherung für das Gebäude und den Hausrat bei derselben Gesellschaft abzuschließen.
Die versicherten Gegenstände müssen sich auch nicht unbedingt innerhalb der Wohnräume befinden, sondern sind oft mitversichert, wenn Sie im eigenen Haus (Keller, Dachboden) oder in einem Nebengebäude wie einer Garage untergestellt werden.
Das gilt in den meisten Versicherungsverträgen für Sportgegenstände wie Kanus, Ruder- und Faltboote, Surfbretter oder Flugdrachen sowie Gartenmöbel und Gartengeräte jeder Art (Spaten, Häcksler, Rasenmäher). Außerdem für Werkzeuge und Campingausrüstungen. Fahrräder gehören ebenfalls zum Hausrat. Sie müssen nur für den Fall eines Diebstahls extra versichert werden. Im Schadensfall werden die Kosten für eine Neuanschaffung zugrunde gelegt. Vermeiden Sie daher unbedingt eine Unterversicherung Ihres Hausrats, indem Sie eine pauschale Versicherungssumme pro Quadratmeter festlegen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, denn zukünftige Preisschwankungen werden dadurch abgedeckt.