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Hundeversicherung

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Die Hundehalterhaftpflichtversicherung

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Hundeversicherung

Wenn Sie Halter eines Hundes sind, dann sollten Sie nicht auf den Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung verzichten

Denn diese Form der Haftpflichtversicherung ist für alle Hundehalter genauso wichtig wie für jeden Verbraucher die Privathaftpflichtversicherung.

In manchen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung inzwischen sogar zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherung geworden, zum Beispiel in Berlin oder in Niedersachsen. Die Hundehaftpflicht hat im Wesentlichen zwei Aufgaben, nämlich Ansprüche Dritter gegen den versicherten Hundehalter zu prüfen und dann im Schadensfall den berechtigten Ansprüchen nachzukommen und Schadenersatz zu leisten. Unberechtigte Ansprüche werden hingegen abgewehrt.

Der Schadenersatzanspruch eines durch den Hund Geschädigten ergibt sich aus der Tatsache, dass der Hundehalter rechtlich in vollem Umfang für alle Schäden haftbar gemacht werden kann, die durch seinen Hund verursacht worden sind.

Das können zum einen Sachschäden sein, zum anderen aber auch Personenschäden. Vom Schadenspotenzial her ist es so, dass dieses nicht geringer ist, als wenn Sie als Hundehalter selbst einen Schaden verursachen, der dann über die Privathaftpflicht abgedeckt wäre. Daher sollten Sie auch bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung darauf achten, dass Sie eine ausreichende Deckungssumme wählen. Mindestens drei Millionen Euro werden empfohlen, besser noch sind unbegrenzte Deckungssummen. Weiterhin ist zu beachten, dass manche sogenannte Kampfhundrassen bei den meisten Versicherern inzwischen nicht mehr versichert werden können.

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Mögliche Schadensfälle und der Beitrag zur Hundehalterhaftpflichtversicherung

Während Katzen und andere kleinere Haustiere über die Privathaftpflicht hinsichtlich verursachter Schäden versichert sind, ist das bei Hunden nicht so.

Zwar denken viele Hundehalter, dass sie keine solche Hundehalterhaftpflichtversicherung benötigen, weil ihr Hund brav ist und keinen Schaden verursacht. Doch bei den potenziellen Schäden geht es keineswegs nur darum, dass der Hund eventuell eine andere Person beißen oder das Auto durch Hochspringen zerkratzen könnte. Vielmehr entstehen die meisten Schäden durch Hunde dadurch, dass diese ihren Instinkten folgen und zum Beispiel ohne Vorwarnung über die Straße rennen, weil sie etwas gesehen haben. Selbst wenn der Hund an der Leine geführt wird, kann es durch einen Überraschungseffekt dazu kommen, dass Sie als Hundehalter die Leine loslassen.

Rennt der Hund dann beispielsweise auf eine Straße, muss ein Auto ausweichen und kommt es deshalb zu einem Unfall, sind Sie als rechtlicher Verursacher des Schadens haftbar zu machen.

Genau in diesen Fällen würde die Hundehalterhaftpflichtversicherung eintreten und die Regulierung des Schadens vornehmen. Der Beitrag zur Hundehaftpflicht richtet sich vor allem nach den Komponenten Deckungssumme und Hunderasse. Zudem spielt noch eine weitere Rolle, was genau versichert wird. So können zum Beispiel "Vergehen" wie das Führen ohne Leine, das Hüten des Hundes durch Dritte oder auch Mietsachschäden inzwischen als Zusatzabsicherung mitversichert werden.

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