Die Geschichte der seit 1952 in Flensburg beheimateten Behörde Kraftfahr-Bundesamt reicht bis ins Jahr 1910 zurück.
In diesem Jahr wurde im Berliner Polizeipräsidium eine sogenannte Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen installiert. Diese beschäftigte sich vor allem mit der Erfassung von Vorgängen, die mit dem Entziehen und Versagen von Fahrerlaubnissen zu tun hatten. Nach dem Zweiten Weltkrieg befand sich diese Behörde zunächst in Bielefeld. Das Kraftfahr-Bundesamt entstand genau genommen erst im Jahr 1951, als sich bis dahin drei unabhängig voneinander arbeitende Behörden zusammenschlossen. Neben dem ehemaligen Berliner Polizeipräsidium war dies seit 1934 die Sammelstelle für Nachrichten über Kraftfahrzeuge und seit 1937 die Reichsstelle für Typprüfung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen.
Die Gründung des Kraftfahr-Bundesamtes erfolgte letztendlich auf der Grundlage eines im Jahr 1951 verabschiedeten Gesetzes (Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahr-Bundesamtes).
Das Amt wurde Ende 1952 von Bielefeld ins norddeutsche Flensburg verlegt. Nach der Wiedervereinigung betreibt die Behörde eine Außenstelle in Dresden. Das Kraftfahr-Bundesamt ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unterstellt. Das Amt sieht sich als Sachwalter der Verkehrssicherheit, welches zentrale Register führt und aus diesen Statistiken erstellt. Eine weitere Aufgabe erstreckt sich auf das Durchführen von Verfahren zur Typgenehmigung für Fahrzeuge. Zugleich kümmert man sich um die Produktsicherheit im Straßenverkehr.
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Das Kraftfahr-Bundesamt führt neben dem Verkehrszentralregister und Punktekonten das Zentrale Fahrzeugregister. Außerdem fallen in ihren Zuständigkeitsbereich die Führung des Fahrerlaubnisregisters sowie eines Zentralen Kontrollgerätekartenregister.
Im Fahrerlaubnisregister sind alle erteilten Fahrerlaubnisse erfasst. Wenn ein Verkehrsteilnehmer ohne Führerschein unterwegs ist und von der Polizei angehalten wird, kann diese umgehend bei der Behörde anfragen, ob der Fahrzeugführer überhaupt im Besitz gültiger Papiere ist. Das Kontrollgerätekartenregister wurde notwendig, als digitale Kontrollgeräte für Nutzfahrzeuge in der Europäischen Union eingeführt wurden. Außerdem ist es eine Verbindungsstelle zu den Registern weiterer beteiligter Staaten. Im Fahrzeugregister erfasst die Behörde alle in Deutschland bei einer Zulassungsbehörde gemeldeten Kraftfahrzeuge. Hierbei werden sowohl die Fahrgestellnummern als auch die polizeilichen Kennzeichen registriert.
Diese Registratur erlaubt der Polizei und den Straßenverkehrsämtern die schnelle Feststellung von Fahrzeughaltern.
Das Verkehrszentralregister ist der wohl bekannteste Bereich des Kraftfahr-Bundesamtes. Seit 1958 erfolgt hier die Registrierung von Verkehrsteilnehmern, die im Straßenverkehr besondere Vergehen begangen haben. Seit 1974 wird beim Erreichen bestimmter Punktzahlen das jeweils zuständige Straßenverkehrsamt unterrichtet, das danach bestimmte Maßnahmen gegen den Verkehrssünder einleitet. Weitere wichtige Aufgaben des Kraftfahr-Bundesamtes dienen der Einhaltung von gesetzlichen Mindeststandards hinsichtlich Sicherheit und Umweltschutz. Es trägt daher bei Typengenehmigungsverfahren die Hauptverantwortung. Das Programm der Behörde erstreckt sich weiterhin auf wissenschaftliche Untersuchungen, die mit dem Straßenverkehr zusammenhängen.