Die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung liegt bereits einige Jahre zurück.
Seit dem Jahr 2008 erhalten Sie in den meisten Fällen keine Versicherungskarte mehr aus Papier (bekannt als Doppelkarte). Die zum damaligen Zeitpunkt in Kraft getretene Fahrzeug-Zulassungsverordnung beinhaltet die Vorschrift, zukünftig den Daten- und Informationsaustausch zwischen Versicherungsgesellschaften, Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und den regionalen Zulassungsstellen erst schrittweise und letztlich vollständig elektronisch abzuwickeln. Wenn Sie ein Fahrzeug an- oder ummelden möchten, benötigen Sie den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung), den Nachweis einer ordnungsgemäßen TÜV-Prüfung sowie die Bestätigung über die durchgeführte Abgasuntersuchung Ihres Fahrzeuges. Dies ist der eine Teil der vorzulegenden Dokumente. Ein ebenso bedeutungsvolles Dokument ist der Nachweis einer gültigen KFZ-Haftpflichtversicherung.
Seit dem 1. März 2008 erhalten Sie diesen Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigung.
Diese Bestätigung besteht als eVB-Nummer. Die Versicherungen händigen ihren Versicherungskunden keine Versicherungsbestätigung in Papierform mehr aus, da die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ein jederzeit zugriffsbereiter Bestandteil einer zentralen Datenbank ist. Zulassungsbehörden können sich direkt mit der Datenbank verbinden und auf die eVB zugreifen. Die Zuordnung der elektronischen Versicherungsbestätigungen ist sehr einfach, da jeder Kunde die eVB als Code erhält. Dieser Code macht den in der Datenbank vom Versicherer abgelegten Datensatz sichtbar. Daher reicht bei der Zulassungsstelle das Nennen der eVB-Nummer aus. Die Prüfung erfolgt dann online.
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Die elektronische Versicherungsbestätigung besteht aus einer Nummer, welche eine siebenstellige Kombination aus Zahlenreihen oder Einzelzahlen und Buchstaben darstellt.
Werden diese vom Mitarbeiter in der Zulassungsstelle online eingegeben, kann dieser alle Daten zum Versicherungsschutz einsehen. Niemand kann daher ersuchen, mit einer eigenen erdachten eVB-Nummer das System zu überlisten. Jede Nummer ist nur einem konkreten Datensatz zugeordnet. Zulassungsbehörden werden sofort vom Versicherer informiert, wenn zu einem späteren Zeitpunkt die KFZ-Haftpflicht wegfallen sollte. Der Fahrzeughalter muss für sein angemeldetes Fahrzeug innerhalb kurzer Zeit einen neuen Versicherungsschutz nachweisen, will er nicht die zwangsweise Stilllegung seines Kraftfahrzeuges riskieren. Als Autofahrer bringt die eVB-Nummer einen zeitlichen Vorteil.
Sie können diese Nummer bei Ihrem Versicherer telefonisch oder online anfordern.
Zudem verkürzen sich Warte- und Bearbeitungszeiten in den Zulassungsbehörden. Nach einer erfolgreichen Fahrzeugzulassung benötigen Sie die eVB nicht mehr. Dann gilt Ihr Fahrzeugkennzeichen als Nachweis für einen Versicherungsschutz nicht nur in Deutschland, sondern in den meisten europäischen Staaten. Auch beim Abmelden von Fahrzeugen benötigen Sie die eVB nicht mehr. Das Kennzeichenschild wird von der Behörde entstempelt und erst nach dem erneuten Nachweis eines Haftpflichtversicherungsschutzes wieder zugelassen. Die eVB ist gleichzeitig der Nachweis für das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung auf dem Weg zur Zulassungsbehörde. Dies gilt jedoch nur, wenn das Fahrzeug über ein Kennzeichen verfügt.