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KFZ-Versicherung

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KFZ Kennzeichen

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KFZ-Versicherung

Die ersten Buchstaben des KFZ Kennzeichens geben den Wohnort oder den Kreis an, in welchem das Fahrzeug zugelassen ist.

Wenn Sie im Besitz eines Autos oder Motorrades sind, müssen sich beim Bewegen auf öffentlichen Straßen und Plätzen die dafür vorgesehenen KFZ-Kennzeichen an den Fahrzeugen befinden.

Das deutsche Gesetz schreibt vor, dass Sie motorgetriebene Fahrzeuge nur mit gültigen Kennzeichen fahren dürfen, damit ein jeweiliges KFZ eindeutig bestimmt werden kann. Fahrzeugkennzeichen werden nur einmalig vergeben und bestehen aus einer Kombination von Buchstaben und Zahlen. Seit 1998 werden die bis dahin verwendeten DIN Zeichen durch Euro Kennzeichen abgelöst. Damit wird zum einen eine Vereinheitlichung der in den europäischen Mitgliedsländern gängigen Fahrzeugkennzeichen angestrebt und zum anderen sollen Euro-Kennzeichen die politische Einheit Europas verdeutlichen. Ein KFZ-Kennzeichen ist nach einem immer gleichen Schema aufgebaut. Die ersten Buchstaben des KFZ Kennzeichens geben den Wohnort oder den Kreis an, in welchem das Fahrzeug zugelassen ist. Privatfahrzeuge erhalten eine Zulassung immer am ständigen Wohnsitz des Fahrzeughalters. Ein KFZ-Kennzeichen wird an der Frontseite und dem Heck des Fahrzeuges angebracht.

Die Geschichte der Kennzeichen beginnt bereits bei den alten Römern, allerdings nicht als heute übliche KFZ Kennzeichen.

Insbesondere Streitwagen wurden mit Kennzeichenschildern ausgerüstet. Im 19. Jahrhundert erhielten für eine kurze Zeit auch Fahrräder ein Kennzeichen. Mit Beginn der Motorisierung zu Beginn des 20. Jahrhunderts fanden die KFZ-Kennzeichen eine schnelle und weite Verbreitung.

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Kennzeichen für bestimmte Fahrzeughalter und Fahrzeuge

KFZ Kennzeichen erhalten Sie nicht nur als normale Kennzeichen. Sie finden sie als rote Schilder, grüne Schilder, Saisonkennzeichen oder Kurzzeit-Kennzeichen.

Jedes dieser Fahrzeugkennzeichen hat einen bestimmten Zweck zu erfüllen. Rote Nummernschilder, weiß grundiert mit roter Schrift, sind die Kennzeichen, die an Händler und Werkstätten vergeben werden. Mit diesen Schildern dürfen diese Probe- und Überführungsfahrten durchführen. Eine Zahlenkombination beginnt hier immer mit der 06. Andere rote Schilder, die mit einer 07 beginnen, weisen das jeweilige Fahrzeug als einen Oldtimer aus. Die Benutzung ist hierbei auf die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen und Probe- und Werkstattfahrten beschränkt. Für die übliche Straßennutzung braucht ein Oldtimer immer ein eigenes H-Kennzeichen.

Die ehemals ebenfalls roten Kurzzeit-Kennzeichen sind heute schwarz.

Diese Kennzeichen bleiben einer einmaligen Verwendung vorbehalten. Während eines Gültigkeitszeitraumes von maximal fünf Tagen seit der Ausgabe können Privatpersonen Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten durchführen. Danach erlischt das Kennzeichen automatisch und muss nicht an die ausstellende Zulassungsbehörde zurückgegeben werden. Saisonkennzeichen können Sie beispielsweise dann verwenden, wenn Sie ein Fahrzeug ausschließlich während einer bestimmten Zeit von zwei bis elf Monaten fahren möchten. Nur innerhalb der Geltungsdauer darf sich das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Plätzen befinden. Durch die Ruheversicherung können Sie mit Beginn des jährlichen Zulassungszeitraumes sofort wieder auf die Straße zurück.

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