Deutschlands großes Onlinevergleichsportal - Bekannt aus Presse, Funk und Fernsehen

KFZ-Versicherung

Ihr Ortskennzeichen
Fahrzeug wählen über
Zahlreiche KFZ-Versicherungen im Vergleich

KFZ Versicherung kündigen

Schriftgröße Schriftgröße Schriftgröße
Seite drucken
Als PDF speichern
KFZ-Versicherung

In den meisten Fällen beginnt die Kfz-Versicherung am 1. Tag des Jahres und endet somit am 31. Dezember

Wie bei allen anderen Versicherungsarten der Fall, so gibt es auch bei der Kfz-Versicherung bestimmte Kündigungsfristen, an die sich der Versicherte halten muss, wenn er den Vertrag beenden möchte.

Allerdings gibt es auch Situationen, die eine außerordentliche und somit vorzeitige Kündigung des Vertrages rechtfertigen, sodass dann teilweise gar keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Grundsätzlich kann man somit auch im Bereich der Kfz-Versicherung zwei Arten der Kündigung unterscheiden, nämlich auf der einen Seite die ordentliche Kündigung und auf der anderen Seite die außerordentliche Kündigung, die mitunter auch als Sonderkündigung bezeichnet wird. In den meisten Fällen beginnt die Kfz-Versicherung am 1. Tag des Jahres und endet somit am 31. Dezember.

Nimmt der Versicherte keine Kündigung vor, so verlängert sich der Vertrag automatisch stets um ein weiteres Jahr.

Soll die Versicherung jedoch gekündigt werden, weil man zum Beispiel den Anbieter wechseln möchte, so ist im Normalfall die Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Jahres hin einzuhalten. Der Versicherte muss demnach bis spätestens zum 30. November gekündigt haben, wenn die Kündigung zum Jahresende hin wirksam werden soll. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Kündigung schriftlich per Einschreiben erfolgt, damit man im Zweifelsfall auch nachweisen kann, dass der Versicherer das Kündigungsschreiben rechtzeitig erhalten hat.

» Jetzt zum kostenlosen Vergleich



Wann ist eine Sonderkündigung der Kfz-Versicherung möglich?

Wie schon kurz erwähnt, gibt es neben der ordentlichen Kündigung auch die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung in bestimmten Fällen außerordentlich zu kündigen.

Und zwar gibt es im Wesentlichen drei Gründe, aus denen eine Sonderkündigung möglich ist. Zunächst einmal hat der Versicherte immer dann das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn der Versicherer eine Erhöhung des Beitrages bekannt gegeben hat. Und zwar muss die Kündigung dann spätestens einen Monat nach dem Datum erfolgen, an welchem der Versicherte von der geplanten Beitragserhöhung Kenntnis genommen hat. Ein weiterer Grund, der eine Sonderkündigung der Kfz-Versicherung rechtfertigt, ist, wenn sich ein der Versicherung gemeldeter Schadensfall ereignet hat.

Auch wenn der Versicherer seiner Pflicht nachgekommen ist und den Schaden in vollem Umfang reguliert hat, kann der Versicherte je nach Vertragsbedingungen innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Abschluss der Schadensregulierung den Vertrag noch außerordentlich kündigen.

Der dritte Grund, der eine Sonderkündigung rechtfertigt, ist der Wechsel des Fahrzeuges oder die Stilllegung des bisher versicherten Fahrzeuges. In diesem Fall sind auch keine Kündigungsfristen einzuhalten, sondern die Sonderkündigung kann sofort mit dem Wechsel des Fahrzeuges (Abmeldung beim Straßenverkehrsamt) vorgenommen werden. In der Fachsprache wird dieser Kündigungsgrund auch als Wegfall des versicherten Risikos bezeichnet.

» Jetzt zum kostenlosen Vergleich

 
Tarifcheck24.com, 4,6 out of 5 based on 174 ratings