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Leistungen einer KFZ Versicherung

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KFZ-Versicherung

Die KFZ Haftpflichtversicherung ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Pflichtversicherung.

Die KFZ Versicherung setzt sich aus mehreren Versicherungsarten zusammen. Die KFZ Haftpflichtversicherung dient der Befriedigung berechtigter Schadensersatzansprüche durch Dritte.

Gleichzeitig wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Die Kaskoversicherung unterteilt sich in zwei Bereiche. Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Regulierung von Schäden am eigenen Fahrzeug dann, wenn diese die Folgen von Brand, Sturm, Diebstahl, Hagel, Überschwemmung oder Unfälle mit Haarwild sind. Die Vollkaskoversicherung deckt neben allen in der Teilkaskoversicherung versicherten Schäden weitere ab. Dies sind in erster Linie alle vom Versicherten durch Unfall selbst verursachten Schäden am eigenen Fahrzeug sowie jene durch Vandalismus Dritter hervorgerufenen Schäden. Die KFZ Haftpflichtversicherung ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Pflichtversicherung.

Das Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und Plätzen ohne Fahrzeughaftpflicht ist nicht erlaubt.

Bei Zuwiderhandlung haftet der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen. Das gilt auch für Personenschäden. Hinzu kommt im schlimmsten Fall noch eine Verurteilung zu einer Bewährungs- oder Gefängnisstrafe. Neben der Pflichtversicherung kann der Fahrzeugbesitzer zum Schutz seines Eigentums noch die Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Die Kaskoversicherungen sind freiwillig und in einigen Fällen durchaus notwendig. Eine Vollkasko sichert bei einem selbst verschuldeten Unfall mit Totalschaden oder Diebstahl den Ersatz des Fahrzeuges zum Neuwert in den ersten 18 Monaten und später zum Zeitwert.

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KFZ Versicherung leistet nach Klärung der Schuldfrage

Die KFZ Versicherung (Haftpflicht) reguliert alle Unfallschäden, die der Versicherte im Straßenverkehr verursacht.

Die Schäden reichen dabei vom Blechschaden bis zu den Kosten einer Krankenhausbehandlung und Schmerzensgeld. Wenn die Klärung der Schuldfrage abgeschlossen ist, zahlt der Versicherer je nach festgestelltem Grad der Verursachung an den Geschädigten. Wenn ein Versicherter einen Unfall verursacht und der Unfallgegner war beispielsweise nicht angeschnallt oder zu schnell unterwegs, muss dieser einen Teil der Unfallkosten selbst tragen. Wenn er eine Kaskoversicherung hat, übernimmt diese gewisse Kosten bei der Reparatur des Fahrzeuges. Eine maximale Deckungssumme ist im Versicherungsvertrag aufgeführt.

Die meisten KFZ Versicherer leisten in unbegrenzter Höhe. Bei Vermögensschäden reicht die Deckungssumme bis 50 Millionen Euro. Personenschäden werden in der Regel mit 7,5 Millionen Euro je Person versichert.

Die Schadenshöhe lässt ein Versicherer durch eigene Sachverständige feststellen. Im Fall eines verschuldeten Unfalls steht dieses Recht ausschließlich dem Unfallgegner zu. Während sich die Leistungen der Versicherer nach den jeweils gewählten Tarifen richten, zahlt der Versicherte Beiträge, die der KFZ Versicherer unter anderem aufgrund unfallfreier Jahre und einer Typklasseneinstufung festlegt. In der KFZ Haftpflicht und der KFZ Vollkasko zahlt der Versicherungsnehmer in der höchsten Schadensfreiheitsklasse einen relativ niedrigen Beitrag. Dennoch hat er bei einem Schadensfall keine Leistungseinbußen zu befürchten.

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