Als Versicherter in einer KFZ-Versicherung erhalten Sie zum Ende eines Versicherungsjahres eine Beitragsrechnung, deren Höhe je nachdem, ob Sie an Ihre Versicherung Schäden zur Regulierung geben mussten oder ob dieser Fall ausblieb, variiert.
Ihre Versicherungsbeiträge für das neue Jahr können demnach höher oder niedriger gegenüber dem Vorjahr ausfallen. Jahrelanges unfallfreies Fahren macht sich bei der KFZ-Versicherung besonders bezahlt. KFZ-Versicherungsunternehmen sehen für diesen Fall spezielle Schadensfreiheitsklassen vor. Entscheidend für die Einstufung in eine günstige Schadensfreiheitsklasse ist der Zeitraum (in Jahren), in denen ein Versicherter unfall- und schadensfrei bleibt. Versicherer gewähren Ihren Kunden daher einen Schadensfreiheitsrabatt, wenn diese in einem jeweiligen Versicherungsjahr keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Unternehmen der Versicherungswirtschaft haben insbesondere für die KFZ-Haftpflicht- und die Vollkasko-Versicherung spezielle Systeme für Schadensfreiheitsklassen entwickelt.
Die jeweiligen Schadensfreiheitsklassen (SF) zeigen Ihnen, in welchem Verhältnis sich ein dort gezahlter Beitrag zu einem Grundbeitrag bewegt. Konkret kommt es zu der Aussage, wie viel Prozent des allgemeinen Beitragssatzes der jeweiligen Versicherung zu zahlen sind. Wenn Sie der Versicherung keine Schäden anzeigen müssen, wird Ihr Versicherungsschutz auf lange Sicht hin günstiger. Müssen Sie andererseits Ihrem Versicherer einen auch nur kleineren Schaden melden und dieser übernimmt danach die Regulierung, verlieren Sie oftmals gleich mehrere Stufen im System der Schadensfreiheitsklassen.
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Schadensfreiheitsklassen in der KFZ-Versicherung sind von den Versicherungsunternehmen derart gestaltet, dass sie Sie als Versicherten belohnen und bestrafen, allerdings in sehr ungleicher Weise.
Der Aufstieg in eine günstige SF (immer nur eine Stufe) dauert im Gegensatz zur schnellen Rückstufung nach Unfall oder Schadensmeldung (Rückstufung um mehrere Klassen) sehr lange. Wenn Sie Ihrem Versicherer Grund für eine Belohnung geben, erfolgt diese durch eine Prämienvergünstigung schrittweise, die Bestrafung fällt im gegenteiligen Fall umso heftiger aus. KFZ-Versicherer möchten eine relative Beitragsgerechtigkeit erreichen. Die Aufstellung gerechter Beiträge bedeutet hierbei, dass ein Versicherter, dessen Risiko für eine Schadensverursachung (Fahranfänger) oder aufgrund von gemeldeten Schäden höher eingestuft wird, eine entsprechende Versicherungsprämie bezahlen muss.
Der Verband der Fahrzeugversicherer gibt jedes Jahr bestimmte Empfehlungen für die Gestaltung von Schadensfreiheitsklassen heraus.
Die dort angegebenen Prozentsätze sind nicht bindend und werden daher unterschiedlich von den in Deutschland tätigen KFZ-Versicherungen angewendet. Was bei einem Versicherer eine SF 10 ist, kann bei einem anderen die SF 12 sein. Schadensfreiheitsklassen werden beispielsweise in der KFZ-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung mit der SF 2 angegeben, was 85 Prozent entspricht. Mit zunehmender Zeitdauer unfallfreier Jahre, beispielsweise bei einer SF 9 nach neun Jahren, entspricht der Beitragssatz in der Vollkasko 50 Prozent und in der Haftpflichtversicherung 45 Prozent.