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Selbstbeteiligung in der KFZ Versicherung

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KFZ-Versicherung

Sie können als Versicherungsnehmer in gewissem Umfang Einfluss auf eine Beitragszahlung nehmen

Im Bereich der KFZ-Versicherung treffen mehrere Versicherungssparten aufeinander.

Jede für sich wird vom Versicherer gesondert betrachtet, gleichzeitig werden mit dem Abschluss der einzelnen Versicherungen bestimmte Ziele verfolgt beziehungsweise unterschiedliche Gefahren abgesichert. Die einzelnen Versicherungssparten in der KFZ-Versicherung sind Ihnen als KFZ-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung bekannt. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der gesetzlich vorgeschrieben Haftpflicht und der freiwillig abschließbaren Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung wird zudem in die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung weiter unterteilt. Versicherer wenden für jede dieser Versicherungen unterschiedliche Grundlagen bei der Beitragsberechnung an. Sie können als Versicherungsnehmer in gewissem Umfang Einfluss auf eine Beitragszahlung nehmen.

In der KFZ-Versicherung gibt es neben einer Vielzahl weiterer Einflussfaktoren die Komponente Selbstbeteiligung (Selbstbehalt).

Die Selbstbeteiligung ist nur für den Bereich der Kaskoversicherung vorgesehen. In der KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es die Möglichkeit der Vereinbarung eines Selbstbehaltes nicht. Die Selbstbeteiligung stellt eine Regelung dar, Sie als Versicherten an der Schadensregulierung im Schadensfall zu beteiligen. Dieses auch vor allem in der privaten Krankenversicherung angewendete Prinzip sorgt dafür, dass Sie in einem gewissen Umfang eine Kostenbeteiligung beziehungsweise Schadensregulierung selbst übernehmen. Während in der privaten Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung bis zu einer Höhe von mehreren Tausend Euro möglich ist, wird ein Selbstbehalt in der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung oftmals zwischen 150 und 1.000 Euro vereinbart.

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Selbstbeteiligung zur Reduzierung von Beiträgen

Wenn Sie sich bei Ihrer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung entscheiden, können Sie in der Regel damit Ihre Versicherungskosten positiv beeinflussen.

Wenn der Versicherer für Sie einen gültigen Grundtarif vorgestellt hat und Sie danach die jeweiligen Stufen einer möglichen Selbstbeteiligung berücksichtigen lassen, können Sie je nach gewähltem Selbstbehalt eine größere Beitragseinsparung vorfinden. Je höher die gewählte Selbstbeteiligung, desto höher fällt Ihre Ersparnis aus beziehungsweise desto geringer ist Ihr zu zahlender Beitrag. Die Selbstbeteiligung kommt bei jedem Schadensfall zur Anwendung. Wenn Sie drei kleinere oder größere Schäden am Fahrzeug erleiden, müssen sie jedes Mal die Kosten bis zur Höhe der Selbstbeteiligung bezahlen. Für Fahrzeughalter mit einer hohen Zahl an Unfällen kann eine Kfz-Versicherung mit integrierter Selbstbeteiligung unter Umständen teuer werden.

Andererseits wird ein Versicherer nach mehreren regulierten Schäden von seinem Recht der sofortigen Kündigung Gebrauch machen.

Allerdings summieren sich mehrere Bagatellschäden möglicherweise über eine beim Beitrag eingesparte Summe hinaus. Sie können bei der Festlegung einer bestimmten Selbstbeteiligung den Restwert Ihres Fahrzeuges berücksichtigen. Je älter Ihr Fahrzeug wird, desto eher lässt sich eine Selbstbeteiligung verringern oder vollständig aus dem Vertrag streichen. Beim regelmäßigen Vergleichen der Versicherungsangebote werden Sie möglicherweise einen oder mehrere Anbieter finden, die selbst ohne vereinbarten Selbstbehalt günstiger in ihren Beiträgen sind.

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