Die Kfz Versicherung besteht hauptsächlich aus den drei Versicherungsarten der Kfz-Haftpflichtversicherung, der Kfz Vollkaskoversicherung und der KFZ Teilkaskoversicherung.
Kann man sich durch die Kfz Haftpflicht vor den unangenehmen finanziellen Folgen absichern, die bei an anderen Personen oder Fahrzeugen verursachten Schäden entstehen können, so tritt die Teilkaskoversicherung dann auf den Plan, wenn das eigene Fahrzeug des Versicherten beschädigt wurde. Insofern sollte man neben der Kfz Haftpflichtversicherung, die ohnehin für jeden Kfz-Halter eine Pflichtversicherung darstellt, mindestens eine solche Teilkasko haben. Für hochwertige und/oder neuwertige Fahrzeuge ist sogar eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert.
Die Hauptleistung der KFZ Teilkaskoversicherung besteht darin, einen Schaden am versicherten Fahrzeug zu regulieren, welcher ohne Verschulden des Versicherten entstanden ist.
Es gibt verschiedene Ursachen eines Schadens, die allesamt durch die Teilkasko versichert sind. Dazu zählen vor allem die Schadensursachen Hagel, Sturm, Blitzschlag, Feuer, Diebstahl und Einbruch. Aber auch dann, wenn der Schaden am eigenen Fahrzeug infolge eines Zusammenstoßes mit Haarwild, durch einen Marderbiss oder durch Steinschlag erfolgt ist, tritt die Versicherung ein und übernimmt diesen Schaden. Nur falls der Versicherte den Schaden selbst zu verantworten hat, tritt die Teilkasko nicht ein, denn einen selbst verschuldeten Schaden würde bei Fahrlässigkeit nur die Vollkaskoversicherung übernehmen.
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Im Vergleich zur Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung relativ günstig, was vor allem an dem geringeren Leistungsniveau liegt.
Die Beitragshöhe richtet sich bei der KFZ Teilkaskoversicherung nach unterschiedlichen Faktoren, allen voran nach der Typklasse des Fahrzeuges und danach, an welchem Ort das Fahrzeug zugelassen ist (Regionalklasse). Jeder Fahrzeugtyp ist dabei einer bestimmten Typklasse zugeordnet, die sich auch danach richtet, wie häufig der jeweilige Fahrzeugtyp in Schäden "verwickelt" wurde. Nach dem gleichen Prinzip funktioniert auch die Einteilung in die verschiedenen Regionalklassen.
Neben Typklasse und Regionalklasse haben noch weitere Faktoren einen Einfluss auf den Beitrag zur Teilkaskoversicherung, wie zum Beispiel das Alter des Versicherten (Fahrpraxis), die Höhe der Deckungssumme oder auch der Abstellort des versicherten Fahrzeuges.
So zahlt man zum Beispiel einen geringeren Beitrag, wenn das Auto nachts in einer Garage untergestellt ist, weil dann das Diebstahls- und das allgemeine Schadensrisiko als geringer eingestuft werden. Selbst reduzieren kann der Versicherte den Beitrag durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, die üblicherweise bei 150 Euro liegt. Einen Schadensfreiheitsrabatt, wie bei der Kfz-Haftpflicht und bei der Vollkasko, gibt es bei der KFZ Teilkaskoversicherung nicht, sodass man nach einem Schadensfall auch nicht in eine schlechtere Beitragsklasse herabgestuft werden kann.