Seit 2005 gelten aufgrund neuer EU-Richtlinien eine Reihe geänderter Bestimmungen für die KFZ-Zulassung. Betroffen sind insbesondere Ihre Zulassungsdokumente, denen ein einheitlicher Rahmen gegeben wurde.
Gleichzeitig wurden diese fälschungssicherer gestaltet. Zusätzlich erhalten Sie gesonderte Registriernummern, die eine schnellere und effektivere Nachverfolgung zulassen. Wenn Sie ein Auto neu anmelden, bekommen Sie weder Fahrzeugschein noch Fahrzeugbrief ausgehändigt. Für alle Neuzulassungen stellen die Zulassungsbehörden sogenannte Zulassungsbescheinigungen Teil I und II aus. Der gesamte Umstellungsprozess wird bei Ummeldungen, Halterwechseln oder technischen Änderungen an Autos sukzessive fortgeführt. In den vorgenannten Fällen werden die alten Fahrzeugscheine und KFZ-Briefe gegen die neuen Dokumente ausgetauscht.
Sie müssen dennoch nicht extra die Zulassungsstelle wegen eines Umtausches aufsuchen, da Schein und Brief weiterhin Ihre Gültigkeit behalten.
Mehr und mehr Zulassungsstellen sind mittlerweile dazu übergegangen, bei Neuzulassungen die Teilnahme am Einzugsverfahren für die Kfz-Steuer mittels Lastschrift als Voraussetzung für eine KFZ-Zulassung zu machen. Steuerschulden müssen Sie erst begleichen, sonst verweigert die Behörde Ihnen das Anmelden Ihres Fahrzeugs. Sie können eine KFZ-Zulassung persönlich erledigen oder ein externes Dienstleistungsunternehmen beauftragen. Dazu bedarf es neben Ihren persönlichen Ausweisdokumenten des Ausstellens einer Vollmacht. Besonders wenn sie mehrere Fahrzeuge zulassen möchten, lohnt sich das. Unternehmen können bei der Zulassung ganzer Fahrzeugflotten die Preise verhandeln. Sie können sich zudem Kennzeichen reservieren lassen.
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Für die KFZ-Zulassung benötigen Sie eine Reihe von Unterlagen. Von Fall zu Fall kann es sinnvoll sein, vor dem Gang zur Behörde weitere Auskünfte einzuholen, besonders wenn Fahrzeuge, die im Ausland erworben wurden, zugelassen werden sollen.
Für die Neuzulassung eines Autos benötigen Sie die folgenden Dokumente, die Sie der KFZ-Zulassungsstelle vorlegen müssen. Der Umfang der Unterlagen richtet sich danach, ob Sie ein im Inland oder im Ausland gekauftes Fahrzeug (Neu- oder Gebrauchtfahrzeug) zulassen möchten. Haben Sie einen Neuwagen im Inland gekauft, benötigen Sie Ihren Personalausweis (bei Reisepass die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes). Ein wichtiges Dokument ist die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Ihrer künftigen Kfz-Versicherung (frühere Versicherungs-Doppelkarte).
Sie erhalten die eVB-Nummer auf Antrag vom Versicherer.
Verbunden damit ist die Zusage für einen vorläufigen Deckungsschutz. Den endgültigen Vertrag erhalten Sie kurze Zeit nach der erfolgten Zulassung. Bei Neuwagen legen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II vor. Bei Gebrauchtwagen benötigen Sie weitere Unterlagen. Das betrifft die Zulassungsbescheinigung Teil I und den Nachweis der Haupt- und Abgasuntersuchung. War das Fahrzeug abgemeldet, noch die Abmelde- und Stilllegungsbescheinigung. Die Zulassung von Fahrzeugen für Vereine bedarf eines Auszugs aus dem Vereinsregister. Unternehmen müssen die Gewerbeanmeldung und eventuell den Handelsregisterauszug vorlegen. Die allgemeinen Kosten der KFZ-Zulassung betragen für einen im Inland erworbenen Neuwagen mindestens 25 Euro.