Der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung reicht heute vielen Kassenversicherten nicht mehr aus.
Die private Krankenversicherungswirtschaft hat sich auf die gehobenen Ansprüche von gesetzlich Versicherten eingestellt und bietet unterschiedliche Krankenzusatzversicherungen an, von denen immer mehr Kassenpatienten Gebrauch machen. Mit dem Abschluss einer privaten Zusatzversicherung sichert sich der Verbraucher ein Plus in unterschiedlichen Bereichen. Die individuellen Anforderungen bestimmen, welcher Zusatzschutz es sein soll, denn nicht alle Tarife sind für jeden Versicherten zwingend notwendig. Stärker in den Fokus von Patienten rücken heute alternative Heilmethoden, die zwar nicht die Anwendungen der klassischen Medizin ersetzen, jedoch für viele Menschen eine ideale Ergänzung zur Schulmedizin darstellen. Alternative Behandlungsformen und entsprechende Heilmittel gehören jedoch nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Nur in Ausnahmefällen übernimmt die jeweilige Krankenkasse einen Kostenanteil.
In der privaten Versicherungswirtschaft hingegen gehören alternative Heilbehandlungen oftmals zu den Standardleistungen.
Wollen Sie als gesetzlich Krankenversicherter auch von dieser Alternativbehandlung profitieren, ohne alle Kosten allein tragen zu müssen, können Sie sich für eine private Krankenzusatzversicherung entscheiden. Die Heilpraktikerzusatzversicherung erweist sich als wertvoller Baustein zur Erweiterung des Krankenversicherungsschutzes. Sie haben die Möglichkeit, über spezielle Tarife das Absichern von Behandlungen zu vereinbaren, die auf Ihre persönlichen Ansprüche zugeschnitten sind.
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Mit der Heilpraktikerzusatzversicherung sichern Sie sich über spezielle Tarife entweder bestimmte Behandlungsoptionen oder können einen Selbstbehalt vertraglich vereinbaren.
Nehmen Sie keine Leistungen innerhalb eines Versicherungsjahres in Anspruch, werden Teile des Versicherungsbeitrags erstattet. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur für die Leistungen einer alternativen Heilbehandlung, wenn diese medizinisch notwendig sind und von einem niedergelassenen Arzt durchgeführt wird. Mit der privaten Zusatzversicherung können Sie als Patient alternative Behandlungsformen in Anspruch nehmen, zu denen auch die Akupunktur, ein Verfahren, das heute viel Anerkennung genießt, gehört.
Mit der Heilpraktikerzusatzversicherung wählen Sie als Patient nicht nur zwischen Heilpraktikern, sondern können sich auch für eine spezielle Methode entscheiden. Erstattet werden verordnete Heil- und Hilfsmittel, die das jeweilige Verfahren unterstützen.
In der Regel orientiert sich die Zusatzversicherung bei der Kostenerstattung am Hufelandverzeichnis, das alle Therapie- und Diagnostikverfahren beinhaltet wie eine Lichttherapie und die Akupunktur. Jedoch trägt nicht jede private Zusatzversicherung die kompletten Kosten. Zu beachten ist für Sie als Patient auch, dass Sie lediglich einen Heilpraktiker konsultieren dürfen, der staatlich zugelassen ist. Mit dem Zusatzschutz sichert sich lediglich der Versicherte die Vorteile, denn Familienmitglieder werden nicht mitversichert. Hierfür werden Einzelverträge notwendig. Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch spezielle Familientarife an, die den Schutz einer ganzen Familie gewährleisten.