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Private Krankenzusatzversicherung

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Erstattungen in der privaten Krankenzusatzversicherung

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Private Krankenzusatzversicherung

Wenn Sie private Krankenzusatzversicherungen abschließen, lassen Sie sich nicht allein vom Preis beeindrucken

Die Erstattungen in der privaten Krankenzusatzversicherung umfassen in der Regel die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen in den versicherten Teilbereichen.

Die Leistungen stellen oftmals eine Kombination von Leistungen einzelner Teilbereiche dar. Sie erhalten innerhalb eines bestimmten Versicherungsumfangs beispielsweise die Kosten beim Zahnersatz, Aufwendungen bei der Pflege oder bei der Unterbringung im Krankenhaus ersetzt. Sie müssen jedoch im Allgemeinen damit rechnen, dass die Erstattungssätze bei Ergänzungstarifen nicht besonders hoch ausfallen. Ausnahmen für relativ hohe Zusatzleistungen können Ergänzungstarife für Heilpraktiker und Brillen sein. Mit der Wahl eines sogenannten Modultarifes können Sie allerdings bei bedeutend höheren Beiträgen meist bessere Leistungen absichern. Wenn Sie private Krankenzusatzversicherungen abschließen, lassen Sie sich nicht allein vom Preis beeindrucken.

Viel wichtiger für eine spätere Inanspruchnahme ist der Vergleich der Leistungen zwischen den einzelnen Tarifen.

Oftmals werden in den Prospekten die Vorteile herausgestellt, die Nachteile werden bestenfalls schöngeredet. Ihre private Krankenzusatzversicherung sollte auch ohne Vorleistung durch Ihre Krankenkasse mit Leistungen beginnen. Viele Versicherer verlangen erst eine Bestätigung von der gesetzlichen Krankenkasse, dass sie sich an den Kosten beteiligt. Studieren Sie genau die Formulierungen für bestimmte Leistungen. Es ist zudem ein Unterschied, ob ein Versicherer 50 Prozent der Restkosten oder 30 Prozent des Rechnungsbetrages übernimmt. Nur bei Letzterem erhalten Sie eine höhere Erstattung.

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Die Qualität einer Zusatzversicherung bestimmt die Höhe einer Erstattung

Die private Krankenzusatzversicherung ist in einer Vielzahl von Tarifen abschließbar.

Sie können dabei wählen, ob Sie einen Einzeltarif oder einen kompakteren Tarif bevorzugen. Einer der kompakteren Tarife kann unter Umständen diese Leistungsparameter enthalten: Sie erhalten bei Naturheilverfahren immer 80 Prozent der Kosten erstattet. Eine Erstattungshöchstgrenze gibt es nicht. Sie erhalten die Zuzahlungen für Arzneimittel und die Praxisgebühr zu einhundert Prozent erstattet. Zweihundert Euro erhalten Sie je Kalenderjahr für Brillen und Kontaktlinsen. Vorsorgeuntersuchungen werden bis zu einer Kostenhöhe von 150 Euro im Jahr übernommen. Ihnen werden die Mehrkosten bei freier Wahl des Krankenhauses erstattet.

Die Aufnahme ist nicht ab einem bestimmten Alter nicht mehr möglich.

Neben einer inkludierten Auslandsreiseversicherung können Sie sich die Beiträge in Höhe von bis zu sechs Monatsbeiträgen erstatten lassen, wenn Sie im Kalenderjahr auf eine Leistungsinanspruchnahme verzichten. Eine Rückerstattung von Beiträgen hängt davon ab, wie viele Jahre Sie bereits privat versichert sind. Während einige Versicherer die Rückerstattung von Beiträgen garantieren, ist dies bei den meisten privaten Krankenversicherern nicht üblich. Sie müssen damit rechnen, dass vereinbarte Beitragsrückerstattungen für eine Nichtinanspruchnahme von Leistungen gekürzt gewährt werden oder zur Gänze entfallen. Letzteres ist bis zum Jahr 2011 noch nicht aufgetreten. Doch rechtlich gesehen können dies die Versicherer bei einer schwierigen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens tun.

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