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Private Krankenzusatzversicherung

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Heilpraktiker in der privaten Krankenzusatzversicherung

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Private Krankenzusatzversicherung

Als gesetzliche Versicherte bleiben Ihnen bei der Mehrzahl der Krankenkassen alternative Heilmethoden verwehrt

Sie können bei einer privaten Krankenversicherung eine Absicherung mit dem Schwerpunkt Heilpraktikerbehandlungen wählen.

Sie erhalten in diesem Fall neben den üblichen Leistungen als Privatpatient, wie beispielsweise Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die Möglichkeit für die Inanspruchnahme weiterer Angebote. Zum Leistungsangebot gehört dann die Erstattung der Kosten für privatärztliche und Heilpraktiker-Behandlungen. Gleichfalls erhalten Sie Zugriff auf Leistungen für homöopathische und Original-Arzneimittel.
Die Kostenabrechnung und -erstattung beruht auf den jeweiligen Gebührenordnungen GOÄ für Ärzte, GOZ für Zahnärzte sowie GebüH für Heilpraktiker. Einen Schwerpunkt im Leistungsportfolio der privaten Krankenversicherung mit Schwerpunkt Heilpraktikerbehandlung stellt außerdem die Gesundheitsvorsorge wie beispielsweise Schutzimpfungen, Krebsvoruntersuchungen und die professionelle Zahnreinigung dar.

Sie finden unter anderem auch Tarife in der privaten Krankenversicherung, die Behandlungen des Hausarztes vorsehen, wenn sich diese auf Naturheilverfahren, Heilpraktikerbehandlungen und Behandlungen mit alternativen Heilmethoden konzentrieren.

Im Allgemeinen gibt es auch im Bereich der privaten Krankenversicherung noch relativ wenige Tarife, die speziell auf den Bereich Heilpraktikerleistungen und Alternativmedizin optimiert sind. Einige Versicherer bieten ihren Kunden mittlerweile Krankenzusatzversicherungstarife an, welche die Alternativmedizin als einen Leistungsschwerpunkt sehen. Das gilt in gleicher Weise und Umfang für verordnete Arzneimittel (eingeschlossen homöopathische Arzneimittel) sowie für weitere Heilmittel. Die Abrechnung und Kostenerstattung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für GebüH und dem Hufelandverzeichnis.

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Kostenerstattung für die Nutzung der Alternativmedizin absichern

Als gesetzliche Versicherte bleiben Ihnen bei der Mehrzahl der Krankenkassen alternative Heilmethoden verwehrt.

Sie können zwar einen Heilpraktiker aufsuchen und sich mittels Naturheilverfahren beim Hausarzt behandeln lassen, doch die Kosten müssen Sie in einem solchen Fall oftmals selbst tragen. Hier werden Sie zum Privatpatienten wider Willen. Es wird sicherlich noch einige Zeit dauern, bis sich die gesetzlichen Krankenkassen mehr der Alternativmedizin öffnen und diese Heilverfahren und Heilmittel als erstattungsfähig ansehen. Sie können sich mit einer privaten Krankenzusatzversicherung bereits heute die Leistungen von Heilpraktikern und deren Kostenerstattung sichern. Die private Zusatzversicherung hat sich auf die Alternativmedizin spezialisiert.

Sie können im Rahmen dieser Versicherung beispielsweise Phytotherapie (Pflanzentherapie), schmerzstillende Akupunktur und Hydrotherapie sowie verordnete Heilmittel und Arzneien nutzen.

Erstattungsfähig sind all jene Leistungen, die in den besonderen Bedingungen einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker aufgeführt sind. Versicherer erstatten zum einen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker und zum anderen nach dem Hufelandverzeichnis. Die erlaubte Abrechnung nach dem Hufelandverzeichnis ist deshalb zu empfehlen, da es alle naturheilkundlichen Therapie- und Diagnostikverfahren mit einschließt, welche in der Praxis einen wirksamen Nachweis erbringen konnten. Zu diesen praxiserprobten Therapieverfahren gehören unter anderem Akupunktur, Elektro- und Lichttherapie sowie die Bewegungstherapie. Für eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker zahlen Sie Beiträge entsprechend Geschlecht und Alter sowie dem jeweiligen Leistungsumfang angepasst.

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