eKomi

4,8 / 5 Sternen
Basierend auf 3.168 Bewertungen

Das Original seit 2001. Unsere Vergleichskompetenz und unser Kundenservice werden jedes Jahr vielfach ausgezeichnet.

Krankenhaustagegeld­versicherung – Krankenhausaufenthalt finanziell absichern

Krankenhaustagegeld
Krankenhaustagegeld­versicherung: Wichtig zu Wissen
  • Bei einem Klinikaufenthalt müssen gesetzlich Versicherte für jeden Tag im Krankenhaus zehn Euro zuzahlen – für bis zu 28 Tage im Jahr.
  • Zusätzlich erheben Kliniken vielerorts separate Gebühren für die Nutzung von WLAN, Fernseher oder Telefon zu Tagessätzen von mehreren Euro.
  • Eine Krankenhaustagegeldversicherung unterstützt bei der Deckung dieser und weiterer Kosten, die durch einen Krankenhausaufenthalt entstehen.
  • Sie ist als separate Versicherung oder als Teil von Unfallversicherungen sowie von verschiedenen Krankenzusatzversicherungen vereinbar.
  • Über Tarifcheck.de erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Versicherungsangebot unserer externen Partner.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was ist eine Krankenhaustagegeld­versicherung?

Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine private Krankenzusatzversicherung (PKZV), die Sie ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung abschließen können. Sie schafft einen finanziellen Ausgleich für Kosten, die mit einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus verbunden sind: Für jeden Tag, den Sie in einem Krankenhaus verbringen, erhalten Sie eine vertraglich vereinbarte Summe. Wie hoch der Tagessatz ausfällt, ist abhängig vom gewählten Tarif. Übliche Tagessätze bewegen sich im Bereich von zehn bis 150 Euro.

Der ausgezahlte Betrag steht Ihnen in der Regel frei zur Verfügung und muss nicht versteuert werden. Beispielweise können Sie das Tagegeld nutzen, um Extras wie einen Fernseher im Zimmer oder eine notwendige Kinderbetreuung zu finanzieren.

Die Krankenhaustagegeldversicherung ist ausschließlich auf die Dauer des stationären Krankenhausaufenthaltes ausgerichtet. Darüber hinaus bestehen für gewöhnlich keine zeitlichen Begrenzungen. Sie erhalten das Krankenhaustagegeld also für die gesamte Dauer des Klinikaufenthalts bis zum Entlassungstag – auch Sonn- und Feiertagen.

Beim Vertragsabschluss haben Sie die Möglichkeit, die Höhe des Krankenhaustagegeldes selbst festzulegen. Der Betrag sollte sich an Ihren individuellen Anforderungen orientieren.

Was bringt mir eine Krankenhaustagegeld­versicherung?

Bei stationären Klinikaufenthalten müssen gesetzlich Krankenversicherte für bis zu 28 Krankenhaustage im Jahr einen Eigenanteil von zehn Euro pro Tag zahlen. Mit dem vom Versicherer gezahlten Geld können Sie diese Kosten decken.

Sie können das Krankenhaustagegeld nach Belieben einsetzen und für weitere finanzielle Entlastung sorgen, zum Beispiel für:

  • WLAN, Telefon und Fernseher im Krankenhaus: Für die Nutzung von WLAN, Telefon und TV-Geräten erheben einige Kliniken zusätzliche Gebühren, für die Sie mit dem Tagegeld aufkommen können.
  • Zusatzkosten für Einzel- oder Zweibettzimmer: Gesetzlich Versicherte, die die Ruhe eines Einzel- oder Zweibettzimmers benötigen, müssen mitunter tief in die Tasche greifen. Ein Krankenhaustagegeld in entsprechender Höhe kann dann für finanzielle Entlastung sorgen.
  • Haushaltshilfe und Kinderbetreuung: Im Krankheitsfall oder nach einem Unfall benötigen Angehörige mitunter Unterstützung im Haushalt. Die Krankenhaustagegeldversicherung kann helfen, die Kosten für eine Haushaltshilfe und die Kinderbetreuung zu tragen.
  • Deckung von Fahrtkosten: Insbesondere unvorhergesehene Krankenhausaufenthalte sind für Angehörige oft mit vielen Fahrten und – je nach Strecke – hohen Ausgaben verbunden, die die Haushaltskasse belasten. Mit dem Krankenhaustagegeld können Sie für einen finanziellen Ausgleich sorgen.

Gesundheitsprüfung als Voraussetzung für den Vertragsschluss

Haben Sie sich für den privaten Schutz dieser Zusatzversicherung entschlossen, fordert der Versicherer eine Gesundheitsprüfung. Dazu gehört die wahrheitsgemäße Beantwortung gesundheitsrelevanter Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand und der Krankenvorgeschichte. Anhand der daraus resultierenden Risiken berechnet die Versicherung Ihre Beitragshöhe. Werden bestimmte gesundheitliche Risiken nicht angegeben, kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder sogar streichen – selbst wenn dies versehentlich geschehen ist.

Einige Anbieter verzichten mittlerweile auf Gesundheitsfragen, sodass bereits bestehende Vorerkrankungen mitversichert werden. Für vor Abschluss der Versicherung angeordnete Krankenhausaufenthalte kommen die Versicherer jedoch nicht auf.


Krankenhaustagegeld­versicherung vergleichen

Für viele Versicherte stellt eine private Krankenversicherung keine geeignete Alternative dar. Dennoch möchten viele Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer nicht auf die Leistungen einer privaten Absicherung verzichten. Mit der Krankenzusatzversicherung bestimmen Sie flexibel selbst, welche Schutzleistungen Ihnen wichtig sind.

Sie können sich so nicht nur im Krankheitsfall mit einer Krankenhaustagegeldversicherung absichern, sondern auch mit weiteren Leistungsbausteinen wie dem Krankentagegeld oder einer Zahnzusatzversicherung für mehr finanzielle Sicherheit sorgen.

Nutzen Sie dazu kostenlos und unverbindlich das Buchungsformular auf Tarifcheck.de und übermitteln Sie Ihre individuellen Wünsche. Anschließend vergleichen unsere externen Partner für Sie kostenfrei passende Versicherungsangebote und kontaktieren Sie zeitnah mit einem persönlich auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Angebot.


Gibt es eine Krankenhaustagegeld­versicherung ohne Wartezeit?

In der Regel bestehen die Versicherer auf eine Wartezeit, bevor Sie die Leistungen der Krankenhaustagegeldversicherung in Anspruch nehmen können. Diese beträgt zumeist drei Monate. Ausgenommen sind Krankenhausaufenthalte aufgrund eines Unfalls, für die der Versicherungsschutz üblicherweise sofort greift.

Eine besondere Wartezeit von acht Monaten kann etwa für diese Behandlungen gelten:

  • Entbindungen,
  • psychotherapeutische Behandlungen,
  • kieferorthopädie und zahnmedizinische Eingriffe.

Einige Anbieter bieten dennoch Krankenhaustagegeldversicherungen ohne allgemeine Wartezeit an. Für spezielle Klinikaufenthalte, etwa bei Entbindungen, kann bei diesen Versicherern aber allerdings weiterhin eine achtmonatige Wartezeit gelten.


Wie hoch ist der Versicherungsbeitrag?

Die Beiträge für die Krankenhaustagegeldversicherung sind abhängig vom Anbieter und dem gewählten Tarif. Für gewöhnlich kostet die Versicherung nur wenige Euro im Monat.

Die Versicherungsbeiträge richten sich nach Alter, persönlichen Risiken durch Vorerkrankungen, der aktuellen gesundheitlichen Verfassung und natürlich auch nach der Höhe des gewählten Tagegeldes.


Was unterscheidet Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeld­versicherung?

Krankenhaustagegeldversicherung und Krankentagegeldversicherung sind zwei verschiedene Versicherungen.

Das Krankentagegeld orientiert sich am individuellen Einkommen einer versicherten Person und soll einen Verdienstausfall durch Krankheit ausgleichen. Nach der gesetzlich garantierten Lohnfortzahlungsfrist von sechs Wochen gleicht das Krankengeld aus der privaten Zusatzversicherung finanzielle Einbußen aus.

Das Krankenhaustagegeld wiederum erhalten Sie unabhängig vom Einkommen. Die Höhe der vereinbarten Leistung legen Sie in der Regel individuell bei Ihrer Versicherung fest. Die Versicherung zahlt das Krankenhaustagegeld grundsätzlich ab dem ersten Tag einer stationären Behandlung.


FAQ – häufige Fragen zur Krankenhaustagegeld­versicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.