Der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung reicht vielen Versicherungsnehmern längst nicht mehr aus. Daher nutzen viele Kassenmitglieder die Möglichkeit, ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz durch Leistungen der privaten Krankenzusatzversicherung aufzustocken.
Im Vorfeld sollten Sie jedoch ermitteln, worauf es Ihnen und Ihrer Familie konkret ankommt, bevor eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen wird. Nicht alle Bereiche müssen zusätzlich erweitert werden; doch zu den privaten Krankenzusatzversicherungen, auf die niemand verzichten sollte, gehört die Auslandsreise- Krankenversicherung. Schließlich reicht der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung auch dort nicht immer aus, wo die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen mit dem jeweiligen Reiseland innerhalb der Europäischen Union geschlossen hat.
Mit einer privaten Versicherung sichern Sie sich den Versicherungskomfort eines Privatpatienten auf Auslandsreisen. Die Policen decken beliebig viele Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres ab, wobei in der Regel eine Gesamtreisedauer auf sechs Wochen begrenzt ist.
Eine freie Arztwahl und auch die Klinik der eigenen Wahl sind im Versicherungsschutz inbegriffen. Zu den besonderen Vorzügen der privaten Krankenzusatzversicherung gehört ein kostspieliger Krankenrücktransport aus dem Ausland in die Heimat. Diese Leistung ist beim gesetzlichen Versicherungsschutz erst gar nicht vorgesehen. Die private Auslandsreise-Krankenversicherung kann auch als günstiger Familientarif vereinbart werden. Einige Versicherer bieten diesen wichtigen Schutz auch im Paket mit anderen Versicherungsvarianten an.
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Leistungen der privaten Krankenzusatzversicherung eignen sich nicht nur dazu, den Schutz der Kassen bezüglich konventioneller ärztlicher Behandlungen zu erweitern, sondern treten auch für die Kosten besonderer Behandlungsmethoden in Leistung, wie beispielsweise für homöopathische Anwendungen.
Eine private Krankentagegeldversicherung bietet den Vorteil, dass derjenige, der stationär behandelt werden muss, von einem finanziellen Ausgleich profitiert. Dieses Kriterium erweist sich insbesondere für Freiberufler und Selbstständige als vorteilhaft, da dieser Personenkreis nicht von der sechswöchigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wie der angestellte Arbeitnehmer profitieren kann. Die Krankenhaustagegeldversicherung kann flexibel vereinbart werden, wobei das letzte Nettoeinkommen als Grenze angesetzt wird. Als ebenso effizient erweist sich die Krankenzusatzversicherung für den Pflegefall.
Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in Zukunft nur noch der Grundversorgung dienen. Alle, die einen höheren Standard erwarten, können beispielsweise mit einer Pflegetagegeldversicherung einen Betrag vereinbaren, der für jeden Tag einer Pflegebedürftigkeit gezahlt wird.
Dabei ist dieses Geld nicht zweckgebunden und steht dem Versicherten zur freien Verfügung. Die Pflegekostenversicherung beinhaltet, dass der Versicherte einen vertraglich vereinbarten Betrag erhält, der als Zuschuss für die Pflegekosten gilt. Jedoch müssen diese auch nachgewiesen werden und dienen nicht der freien Verfügung in Form von Geldleistungen. Die Leistungen der privaten Krankenzusatzversicherung sollten Sie immer an Ihren eigenen Bedürfnissen orientiert abschließen, um Versorgungslücken der Krankenkassen aufzustocken.