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Private Krankenzusatzversicherung

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Medizinische Hilfsmittel in der privaten Krankenzusatzversicherung

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Private Krankenversicherung

Zu den bekanntesten Krankenzusatzversicherungen zählt die Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz.

Immer mehr gesetzlich Krankenversicherte entscheiden sich für eine private Krankenzusatzversicherung.

Die private Krankenzusatzversicherung ist eine freiwillige private Ergänzungsversicherung für Gesundheitsleistungen. Zu den bekanntesten Krankenzusatzversicherungen zählt die Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Auch Auslandskrankenversicherungen werden als private Police für Reisen sehr häufig gewählt. Zusätzlich werden Tarife für ambulante Behandlungen und Chefarztbehandlungen angeboten.

Das System der gesetzlichen Krankenversicherung wurde in den letzten Jahren mehrfach reformiert. Mit maßgeblichen Einschnitten war dabei die Gesundheitsreform von 2004 für gesetzlich Krankenversicherte verbunden.

Zu den Neuerungen dieser Gesundheitsreform zählen unter anderem die Erhebung der Praxisgebühr und der befundbezogene Festzuschuss für Zahnersatz. Auch die Kostenübernahme für Medikamente und medizinische Hilfsmittel wurde geändert: Patienten müssen eine Zuzahlung in Höhe von fünf Euro zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln leisten. Jeder Patient zahlt dabei einen Mindestbetrag von fünf Euro für Medikamente aus eigener Tasche. Dies gilt auch für medizinische Hilfsmittel, die vom Arzt verordnet werden und in Apotheken erhältlich sind.

Eine private Zusatzversicherung ist auch für medizinische Hilfsmittel bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften erhältlich. Diese Police erhalten Sie häufig als Kombi-Tarif mit Leistungsbereichen wie Arznei- und Verbandsmitteln angeboten. Dabei handelt es sich oft um eine Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich, in den auch Heilpraktiker-Behandlungen und Sehhilfen fallen.

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Bestens versorgt: Die private Krankenzusatzversicherung für medizinische Hilfsmittel

Viele Menschen sind auf medizinische Hilfsmittel angewiesen.

Unter diesen Hilfsmitteln versteht man Gegenstände zur Unterstützung einer Krankenbehandlung oder zur Ausgleichung einer gesundheitlichen Behinderung. Diese medizinischen Hilfsmittel werden grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen – allerdings gilt für Hilfsmittel die gleiche Zuzahlungsreglung wie für Arzneimittel.

Beachten Sie: Medizinische Hilfsmittel sind als notwendige Hilfsprodukte für die Gesundheit von Gegenständen des täglichen Gebrauchs abzugrenzen.

Zu diesem Zweck führen die gesetzlichen Krankenkassen ein Verzeichnis für medizinische Hilfsmittel, die in den Leistungsbereich der Kassen fallen. Zu diesen Hilfsmitteln zählen Bandagen, Gehhilfen, Hörhilfen, Prothesen, Sehhilfen und viele mehr. Die Ärzte können über diesen Leistungsumfang hinaus auch weitere Hilfsmittel verordnen, die jedoch privat abgerechnet werden.

In der Praxis ist die Kostenübernahme für Hilfsmittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen immer gesichert – wie auch in anderen Leistungsbereichen übernehmen die Krankenkassen aber nur die Standardversorgung. Die Zusatzversicherung für medizinische Hilfsmittel erstattet Ihnen in der Regel anteilige Kosten für medizinische Hilfsmittel. Ihre private Zusatzversicherung für medizinische Hilfsmittel reduziert Ihren Eigenanteil, den Sie als Patient für Hilfsmittel bezahlen müssen. Darunter fallen insbesondere auch höherwertigere Hilfsmittel, die über die Standardversorgung der gesetzlichen Kassen nicht abgedeckt werden. Der Tarif eignet sich also vorrangig für gesetzlich Versicherte, die im Krankheitsfall besonders hohe Ansprüche an ihre medizinische Hilfsmittelversorgung stellen.

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