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Private Krankenzusatzversicherung

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Pflegegeld in der privaten Krankenzusatzversicherung

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Private Krankenversicherung

Das Pflegegeld in der privaten Krankenzusatzversicherung bietet einen optimalen Ausgleich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen ist ein hoher Kostenfaktor, der von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht mehr gedeckt werden kann.

Steigende Gesundheitskosten und auch der demographische Wandel unserer Gesellschaft sind Ursachen für enorme Einschränkungen im Bereich der Pflege. Wer heute als gesetzlich Versicherter nicht zusätzlich und privat vorsorgt, ist im Ernstfall von den eigenen Kindern oder dem Sozialamt abhängig. Wollen Sie sich einen bestimmten Standard im Pflegefall sichern, bietet das Pflegegeld in der privaten Krankenzusatzversicherung einen optimalen Ausgleich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Pflegezusatzversicherungen wie die Pflegetagesgeldversicherung, die Pflegezusatzrentenversicherung oder die Pflegekostenversicherung ergänzen im Leistungsfall den Betrag Ihrer gesetzlichen Pflegekasse und führen zu einer finanziellen Entlastung Ihrer Familienangehörigen.

Die am häufigsten gewählte Möglichkeit, eine Vorsorge für den Pflegefall zu betreiben, ist die Pflegekostenversicherung.

Sie dient dem Ausgleich zwischen den tatsächlich anfallenden Kosten und den staatlichen Leistungen. Dieser private Zusatzschutz deckt den Differenzbetrag, orientiert am Tarif, bis zu einer Höhe von 100 Prozent. Dabei richten sich die Leistungen immer nach der Einstufung durch den medizinischen Dienst der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie haben dann einen Leistungsanspruch, solange die Pflegebedürftigkeit attestiert wird. In der Regel zahlen die Versicherungen auch unabhängig davon, wo der Pflegebedürftige versorgt wird.

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Pflegegeld in der privaten Krankenzusatzversicherung sichert bessere Bedingungen im Pflegefall

Die Leistungen werden dann erbracht, wenn die stationäre Pflege in einem staatlich anerkannten Pflegeheim durchgeführt oder in einem Tagespflegeheim von Krankenschwestern oder Pflegern übernommen wird.

Bei der Pflegekostenversicherung gelten meist vertragsabhängige Besonderheiten oder auch Wartezeiten, die beachtet werden müssen. Eine Pflegezusatzrentenversicherung ähnelt im Grundsatz einer herkömmlichen Rentenversicherung, die je nach Vereinbarung und Tarif eine monatliche Rente zahlt. In der Regel leisten die Versicherer ab der Pflegestufe II. Sie können bei dieser Versicherungsform frei entscheiden, in welcher Höhe die Rente gezahlt werden soll. Unabhängige Berater können Ihnen weiter helfen, die für Sie passende Rentenhöhe zu ermitteln.

Einen großen Spielraum bietet Ihnen die Pflegetagesgeldversicherung, denn Sie können selber entscheiden, wann der Versicherungsschutz greift.

So können Sie bereits ab der Pflegestufe I ein Tagesgeld vereinbaren. Tritt der Leistungsfall ein, zahlt der Versicherer den vertraglich vereinbarten Tagessatz und dies ohne eine zeitliche Begrenzung, sofern die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen wird. Hierbei müssen Sie jedoch Karenz- und Wartezeiten berücksichtigen, die in den Vertragsbedingungen des Versicherers definiert sind. Mit den unterschiedlichen Varianten der Pflegegeldleistungen in der privaten Krankenzusatzversicherung sichern Sie sich einen finanziellen Ausgleich zu den immer schmaler ausfallenden Leistungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung und schützen Ihre Angehörigen vor finanziellen Forderungen.

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