Im Rahmen bestimmter privater Krankenzusatzversicherungen lässt sich eine Vielzahl von Behandlungen, Therapieleistungen und Heilmittel zusätzlich versichern.
Das gilt auch für physikalisch-medizinische Behandlungen in der privaten Krankenzusatzversicherung. Für die Mehrzahl der in Deutschland Krankenversicherten ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig. Viele Versicherte bemerken seit Jahren eine Reduzierung des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Physikalisch-Medizinische Behandlungen wurden in letzten Jahren von der gesetzlichen Kasse stark eingeschränkt oder mit Zuzahlungen belegt. Bei diesen Behandlungen handelt es sich vordergründig um genesungsfördernde Maßnahmen beispielsweise Massagen und Bäder. Sie können einen Leistungsverlust durch Ihre Krankenkasse durch den Abschluss bestimmter Zusatzversicherungen ausgleichen.
Sie können sich als Mitglied einer privaten Krankenzusatzversicherung auch solcher Leistungen bedienen, die Ihnen von der gesetzlichen Kasse prinzipiell verwehrt werden.
Sie können Ihren Versicherungsschutz mittels Einzelpolicen oder als einen kompletten Rundum-Schutz erweitern. Die Leistungen der privaten Krankenzusatzversicherung umfassen neben den bereits genannten physikalisch-medizinische Behandlungen unter anderem die ambulante und stationäre Heilbehandlung, Sehhilfen, Kuren, Zahnersatz sowie die alternative Heilbehandlung. Sind Sie privat krankenversichert, können Sie die vereinbarten Leistungen innerhalb Europas bei jedem frei gewählten Arzt wahrnehmen. Der Versicherungsschutz ist im Allgemeinen zeitlich unbegrenzt, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Im außereuropäischen Ausland können Sie in der Regel einen Monat lang Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen (auch ohne gesonderte Vereinbarung).
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Physikalisch-medizinische Behandlungen in der privaten Krankenzusatzversicherung werden innerhalb des Tarifwerkes Heilmittel – und Therapieleistungen genauer betrachtet.
Sie werden unter dem Begriff Anschlussheilbehandlungen aufgeführt. Für Sie kommt eine Anschlussheilbehandlung (AHB) meistens nach einer Operation oder bei bestimmten Krankheitsbildern infrage. Die AHB ist eine medizinische Maßnahme zur Rehabilitation und wird nach einem Krankenhausaufenthalt durchgeführt. Wenn gesetzliche Rehabilitationsträger Rehabilitationsmaßnahmen sowie Kur- und Sanatoriumsbehandlung anweisen, besteht bei privat Versicherten grundsätzlich kein Versicherungsschutz. In diesem Fall kommt der gesetzliche Rentenversicherungsträger für die Kosten von Rehabilitationsmaßnahmen auf. Selbstständige haben normalerweise keinerlei Anspruch auf gesetzliche Leistungen und müssen sich entsprechend versichern. Dies betrifft sowohl die Therapieleistungen als auch die jeweiligen Heilmittel.
Zu versicherbaren Heilmitteln in der privaten Krankenversicherung gehört die physikalisch-medizinische Behandlung, Logopädie und Ergotherapie.
Physikalisch-medizinische Behandlungen werden mit dem Ziel durchgeführt, Krankheiten oder Unfallfolgen zu beseitigen oder zu lindern. Zu diesen Behandlungen gehören beispielsweise Krankengymnastik, Massagen, Übungsbehandlungen und Wärmebehandlungen. Durch eine logopädische Behandlung können Sie Beeinträchtigungen der Sprache beispielsweise aufgrund Entzündungen, Lähmungen und Karzinome im Bereich des Stimmapparates ausgleichen. Die ergotherapeutische Behandlung kommt bei unterschiedlichsten Krankheitsbildern und vor allem dann zur Anwendung, wenn es die Folgen von Amputationen, geistigen Behinderungen, Multipler Sklerose und psychischen Erkrankungen abzumildern geht. Multiple Sklerose oder Schlaganfall zählt zu den Schwersterkrankungen, die alle drei Heilmittelarten erforderlich machen können.