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Private Krankenzusatzversicherung

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Stationäre Behandlung in der privaten Krankenzusatzversicherung

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Private Krankenzusatzversicherung

Zum Leistungsumfang der Zusatzversicherung gehört in der Regel die Behandlung durch den Chefarzt einer Klinik

Private Krankenzusatzversicherungen erfreuen sich wachsender Beliebtheit, denn insbesondere gesetzlich Krankenversicherte können mit speziellen Tarifen das gewünschte Leistungsspektrum erweitern.

Neben der Auslandsreisekrankenversicherung und der privaten Zahnzusatzversicherung entscheiden sich auch viele Kassenversicherte für eine private Krankenzusatzversicherung, die auf eine stationäre Behandlung zugeschnitten ist. Mit diesem zusätzlichen Schutz sichert sich der gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, in einer Klinik der eigenen Wahl behandelt zu werden, wobei jedoch reine Privatkliniken nicht genutzt werden können. Zum Leistungsumfang der Zusatzversicherung gehört in der Regel die Behandlung durch den Chefarzt einer Klinik. Jedoch gilt bei einigen Privatversicherungen auch, dass lediglich die Leistungen durch den Klinikchef, nicht aber die von Belegärzten erstattet werden.

Der individuelle Tarif legt fest, in welcher Form Sie einen Erstattungsanspruch haben.

Als Kassenversicherter können Sie nicht nur die Behandlung vom Chefarzt vereinbaren, sondern auch den stationären Aufenthalt angenehmer gestalten. Eine stationäre Behandlung umfasst einen aus medizinischer Sicht erforderlichen Aufenthalt in einem Krankenhaus und wollen Sie ungestört genesen, ist dies nur einem Ein- oder Zweibettzimmer möglich. Während gesetzlich Krankenversicherte in der Regel mit einem Mehrbettzimmer vorlieb nehmen müssen, kann der Versicherte mit privatem Zusatzschutz die Vorzüge eines ruhigeren Krankenzimmers nutzen. Legen Sie keinen Wert auf den erhöhten Standard eines Ein- oder Zweibettzimmers, lässt sich der Versicherungsschutz um dieses Kriterium abspecken.

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Private Krankenzusatzversicherung erweitert Leistungsspektrum

Wollen Sie als gesetzlich Krankenversicherter von höheren Leistungen während eines Klinikaufenthalts profitieren, trägt die private Krankenzusatzversicherung durch individuell wählbare Leistungen in den Bereichen Behandlung und Unterbringung dazu bei.

Daneben besteht auch die Möglichkeit, mit einer Krankenhaustagegeldversicherung Ihre erhöhten Ausgaben abzudecken. Für eine stationäre Behandlung kann je Tag ein Betrag vereinbart werden, der Ihnen zur freien Verfügung steht. Ein Klinikaufenthalt ist auch mit zusätzlichen Kosten verbunden wie Telefonkosten, eine Haushaltshilfe für das eigene Heim oder auch der Eigenanteil, den Kassenpatienten je Kliniktag entrichten müssen.

Die private Krankenhaustagegeldversicherung eignet sich auch für eine Beteiligung an Kosten, die für ein Rooming-in-Zimmer anfallen, wenn man das Kind nicht allein lassen möchte.

Die private Zusatzversicherung leistet jedoch nur dann, wenn eine stationäre Behandlung zwingend erforderlich ist und die Verbesserung Ihres Gesundheitszustands lediglich bei einem stationären Aufenthalt gewährleistet wird. Vertragsbestandteil ist also die stationäre Behandlung. Verzichten Sie auf einzelne Wahlleistungen, haben Sie den Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich der Differenzsumme. Jedoch legen die individuellen Vertragsbedingungen der Versicherung die Kriterien fest, die den Versicherungsschutz definieren. So leisten einige Tarife lediglich bis zum 3,5-fachen der ärztlichen Gebührenordnung. Gehört der Arzt Ihrer Wahl jedoch zu den gefragten Medizinern, fallen schnell auch höhere Gebührensätze an. Versicherungsverträge ohne eine Gebührenbegrenzung erweitern den Spielraum des Versicherten.

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